Für die Region
Bundesverkehrswegeplan 2016-2030 / Koschyk interveniert bei Bundesverkehrsminister Dobrinth
18. März 2016
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Der Bayreuth-Forchheimer Bundestagsabgeordnete, Hartmut Koschyk, hat unmittelbar nach Vorstellung des Entwurfs für den Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2016-2030 bei Bundesverkehrsminister Alexander Dobrinth MdB interveniert, da in dem Entwurf zwei wichtige Infrastrukturprojekte in der Region Bayreuth/Forchheim nicht berücksichtigt wurden.

So hatte bei der Anmeldung für die Fortschreibung des BVWP der Freistaat Bayern die Elektrifizierung der Strecke Nürnberg – Marktredwitz – Hof /Schirnding – Grenze D/CZ erweitert und um die Elektrifizierung und den zweigleisigen Ausbau des Abschnitts Schnabelwaid – Bayreuth ergänzt, wofür sich Koschyk gemeinsam mit seiner Landtagskollegin Gudrun Brendel-Fischer nachhaltig eingesetzt hat.

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Laut Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2016-2030 wird lediglich die Elektrifizierung der Strecke Nürnberg – Marktredwitz – Hof /Schirnding – Grenze D/CZ (Franken-Sachsen-Magistrale) als „Vordringlicher Bedarf“ bewertet. Der zweigleisige Ausbau des Abschnitts Schnabelwaid – Bayreuth jedoch lediglich als „potentieller Bedarf“ eingestuft.

Koschyk wörtlich in seinem Schreiben an Bundesminister Dobrinth: „Die direkte Anbindung der Stadt Bayreuth an eine künftige Franken-Sachsen Magistrale ist von entscheidender Bedeutung für unsere Region. Schienenprojekte, die die Klassifikation ‚potentieller Bedarf‘ erhalten haben, werden zusätzlich im Nachgang noch auf ihre Wirtschaftlichkeit untersucht. Rund 4 Milliarden Euro stehen für Projekte mit ‚Potenziellem Bedarf‘ zur Verfügung, die nach einer nochmaligen Prüfung in einen „Vordringlichen Bedarf“ umgewandelt werden können. Diese Vorhaben können durch Entscheidung des Deutschen Bundestags in den Bedarfsplan des Bundesschienenwegeausbaugesetzes aufgenommen werden. Aufgrund der herausragenden Bedeutung der Anbindung der Stadt Bayreuth an die Franken-Sachsen Magistrale bitten meine Landtagskollegin Gudrun Brendel-Fischer und ich Sie aber darum, sich eindringlich dafür einzusetzen, dass bereits im Kabinettsentwurf der zweigleisige Ausbau des Abschnitts Schnabelwaid – Bayreuth als „Vordringlicher Bedarf“ eingestuft wird.“

Darüber hinaus wurde die Elektrifizierung der Strecke Nürnberg – Marktredwitz – Hof /Schirnding – Grenze D/CZ (Franken-Sachsen-Magistrale nicht in den Bezugsfall des Bundesverkehrswegeplans aufgenommen, obwohl Projekte, die im derzeit noch maßgeblichen Bedarfsplan für Bundesschienenwege enthalten sind, vom Bund in den Bezugsfall aufgenommen werden, wenn bis Ende dieses Jahres ein substanzieller Baubeginn zu verzeichnen ist. Obwohl mit dem Abschnitt Reichenbach — Hof bereits ein Teil der „Franken-Sachsen-Magistrale“ fertiggestellt ist, wird das Projekt vom Bund als eigenes Teilprojekt betrachtet.

Koschyk forderte Bundesverkehrsminister Dobrinth dazu auf, „sich nachhaltig dafür einzusetzen, den ‚Bezugsfall‘ herzustellen, bevor der Bundesverkehrswegeplan im Bundekabinett beschlossen wird“. Er selbst unterstützt ausdrücklich den gemeinsamen Appell des Sächsisch-Bayerischen Städtenetzes und der Interessengemeinschaft Elektrifizierung Nürnberg/Bayreuth-Cheb „Mut zum Lückenschluss“ und schließt sich nachdrücklich der Forderung an, dass im parlamentarischen Verfahren der Bundestag beschließt, die Elektrifizierung Nürnberg – Marktredwitz – Hof mit den Abzweigen nach Bayreuth und Schirnding (Grenze CZ) in den Bezugsfall des Bundesverkehrswegeplans aufzunehmen.

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Ein weiteres wichtiges Infrastrukturprojekt, das im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2016-2030 nicht berücksichtigt wurde ist die Ortsumgehung Ebermannstadt im Landkreis Forchheim. Seit Jahren wird gefordert, die Stadt Ebermannstadt vom enormen Verkehrsaufkommen auf der B470 Verkehr merklich zu entlasten. Die Bayerische Straßenbauverwaltung hat daher eine etwa 4,5 Kilometer lange Ortsumgehung von Ebermannstadt im Zuge der B 470 zur Bewertung im Rahmen der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2015 und zur Aufnahme in den neuen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen angemeldet.

Koschyk in seinem Schreiben an Bundesminister Dobrinth: „Es ist nicht nachvollziehbar, dass dem berechtigten Anliegen der Bürgerinnen und Bürger von Ebermannstadt nach einer höheren Lebensqualität und Sicherheit in ihren Wohngebieten nicht Rechnung getragen wird.“

Alle vorgeschlagenen Projekte wurden mittlerweile einer Plausibilitätsprüfung unterzogen. Die Einstufung der Ortsumgehung Ebermannstadt im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in einer prioritären Dringlichkeitsstufe ist die Voraussetzung dafür, dass die planungsverantwortliche Bayerische Straßenbauverwaltung Projektplanungen einleiten könnte.

Koschyk hierzu: „Im Bundesverkehrswegeplans 2015 sollte die Ortsumgehung Ebermannstadt als prioritärer Bedarf eingestuft werden. Die Einstufung der Ortsumgehung Ebermannstadt im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in einer prioritären Dringlichkeitsstufe ist die Voraussetzung dafür gewesen, dass die planungsverantwortliche Bayerische Straßenbauverwaltung Projektplanungen einleiten kann. Auch hier muss im parlamentarischen Verfahren noch die von Bayern vorgeschlagene Aufnahme der Ortsumgehung Ebermannstadt berücksichtigt werden. Ich und mein Forchheimer Landtagskollege Michael Hofmann werden uns hierfür entschieden einsetzen und ich bitte Sie auch um Ihre nachhaltige Unterstützung“, so Koschyk in seinem Schreiben an Bundesminister Dobrinth.

In seinem Schreiben an Bundesminister Dobrinth wiederholte MdB Koschyk auch in Namen seines Forchheimer Landtagskollegen Michael Hofmann die an Bundesverkehrsminister Dobrinth bereits mehrfach ausgesprochene Einladung, „sich vor Ort persönlich ein Bild von der unzumutbaren Verkehrssituation in Ebermannstadt zu machen, die eine Ortsumgehung zwingend erforderlich macht“.

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