Anlässlich der Einigung um die Zukunft der Jobcenter erklärt der Bayreuther Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Hartmut Koschyk:
Die christlich-liberale Koalition hat eine umfassende Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende erreicht. Bereits am Wochenende hatte eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einen entsprechenden Kompromiss erarbeitet.
In den Jobcentern und Arbeitsgemeinschaften werden mehr als fünf Millionen Langzeitarbeitslose und deren Familien gemeinsam von Kommunen und Bund betreut. Ende 2007 hatte das Bundesverfassungsgericht die Mischverwaltung für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung bis Ende dieses Jahres angeordnet.
Koschyk: „Der Kompromiss sieht vor, dass es getrennte Aufgabenwahrnehmung in Zukunft nicht mehr geben wird. Eine Verfassungsänderung wird die Mischverwaltung im Regelmodell, aber auch die Zulassung einer begrenzten Zahl von Gemeinden und Gemeindeverbände für das Optionsmodell ermöglichen. Darüber hinaus werden im Grundgesetz die Finanzbeziehungen auf der Grundlage der bisherigen Kostenträgerschaft abgesichert werden. Das Ergebnis der Verhandlungen sieht vor, dass die vom Haushaltsausschuss des Bundestages mit einer Sperre belegten 900 Mil-lionen Euro im Eingliederungs-und Verwaltungskostenbudget für 2010 nach Vorlage eines Handlungskonzepts des Bundesministerium für Arbeit und Soziales schnellstmöglich entsperrt werden. Der Haushaltsausschuss hatte bereits am 5. März 2010 entschieden, dass die Haushaltssperre im Bereich der Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten in Höhe von insgesamt 900 Mio. Euro aufgehoben wird, sobald das Bundesarbeitsministerium für Arbeit und Soziales ein schlüssiges Konzept für eine effizientere und zielgenauere Verwendung der Mittel vorgelegt hat. Damit hat die christlich-liberale Koalition Mittel gesperrt, die über den tatsächlichen Bedarf in diesem Bereich des Jahres 2009 hinausgehen. Die Entscheidung über die Entsperrung orientiert sich auch weiterhin an der Vorlage eines überzeugenden Konzeptes der Bundesregierung und nicht etwa an Verhandlungsergebnissen im Zuge der Jobcenter-Reform, wie von SPD-Politikern fälschlich behauptet wird. Rechtlich ist anderes auch gar nicht möglich. Ich bin zuversichtlich, dass schon bald von der christlich-liberalen Koalition ein schlüssiges Handlungskonzept erarbeitet sein wird und die Haushaltssperre von 900 Mio. Euro im Eingliederungs- und Verwaltungskostenbudget für 2010 aufgehoben wird.
Auch für die Optionskommunen hat die christlich-liberale Koalition eine Einigung erzielt. Für ihren Erhalt hatte die Union sich immer stark gemacht. Jetzt werden die 69 bestehenden Optionskommunen entfristet. Zusätzlich können weitere 41 Gemeinden oder Gemeindeverbände die Zulassung für die Option erhalten. Für die Zulassung gibt es klare Antragsvoraussetzungen wie zum Beispiel ein einheitliches Datenregime und Eignungskriterien wie zum Beispielqualifiziertes und ausreichendes Personal, die Erfahrung in der Arbeitsvermittlung oder geeignete Konzepte für die Aufgabenwahrnehmung. Die erste Welle der Zulassungen soll bereits zum 31.12.2010 abgeschlossen sein.
Neu ist ein System der offenen Steuerung nach Zielen, das auf einer einheitlichen Datenerhebung basiert. Die Aufsicht über die Kommunen liegt bei den einzelnen Bundesländern und der Bund übt die Rechtsaufsicht über die Länder aus. Die Einigung sieht vor, das ein integriertes und kooperatives Steuerungssystem aufgebaut werden soll. Dazu werden laut Bundesarbeitsministerium Zielvereinbarungen, wie zum Beispiel die Reduktion der Zahl der Langzeitarbeitslosen oder die Integrationsquote zwischen Bund und Ländern und dann zwischen dem einzelnen Bundesland und den Optionskommunen, getroffen. Die Optionskommunen müssen sich genauso wie die Jobcenter einem einheitlichen Datenregime unterwerfen, das vollständige zeitnahe Transparenz und damit auch jederzeitige politische und öffentliche Kontrolle gewährleis-tet. Die Finanzkontrolle wird auch weiterhin beim Bund bleiben.
Die geplanten Gesetzesänderungen ermöglichen den Jobcentern ein eigenständiges Arbeiten in klaren Strukturen und mit transparenten, schnellen Entscheidungsprozessen. Um die Arbeit der Jobcenter vor Ort bestmöglich zu begleiten und gegebenenfalls Konflikte zu schlichten, wird ein transparentes, integriertes und auf Kooperation basierendes Steuerungssystem mit allen wichtigen Beteiligten eingerichtet. Bund und Länder werden gemeinsam die Aufsicht über die jeweiligen Stränge Bundesagentur für Arbeit und Kommunen wahrnehmen, wobei die Aufsicht über die Trägerversammlung beim Bund im Einvernehmen mit den Bundesländern liegen wird.
Der Kompromiss trägt die Handschrift der Union. Die christlich-liberale Koalition steht an der Seite der Kommunen und unser Widerstand in der letzten Legislaturperiode gegen die zentralistischen Vorstellungen der SPD hat sich gelohnt. Die Vermittlung und Betreuung von Langzeitarbeitslosen wird ebenso wie die Sicherung des Lebensunterhalts auch künftig in einer Hand bleiben. Verbesserte und leistungsfähigere Jobcenter werden die Kompetenzen und Erfahrungen der Bundesagentur für Arbeit und der Kommunen auch in unserer Region besser bündeln.“
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