Für die Region
Entwurf des Bundesverkehrswegeplans: Brendel-Fischer und Koschyk intervenieren bei Parlamentarischer Staatssekretärin Dorothee Bär MdB
19. April 2016
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Im Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes wurde die Ortsumgehung Heinersreuth/Altenplos der B 85 in den „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ eingestuft und die Ortsumgehung Eckersdorf der B 22 in den „Vordringlichen Bedarf“ aufgenommen. Zu diesen Entscheidungen haben sich die Landtagsabgeordnete Gudrun Brendel-Fischer und der Bundestagsabgeordnete Hartmut Koschyk an die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Dorothee Bär MdB, gewandt.

In ihrem Schreiben an Dorothee Bär MdB machten beide Abgeordnete im Bezug auf die Einstufung der Ortsumgehung Heinersreuth/Altenplos deutlich: „Bereits bei Deinem Besuch in Heinersreuth im Februar 2014 konntest Du Dir vor Ort ein Bild über die Verkehrssituation in Heinersreuth verschaffen. Deutlich wurde bei Deinem Besuch, dass an der Ortsdurchfahrt in Heinersreuth Maßnahmen ergriffen werden müssen, die die Situation für die Anwohnerinnen und Anwohner der B 85 verbessern. Erste Schritte im Bereich des Lärmschutzes werden aktuell durchgeführt. Mit der Einstufung der Umgehung in den ‚weiteren Bedarf mit Planungsrecht‘ ist das Projekt weiterhin planbar, wir bitten Dich jedoch nachdrücklich, weitere Maßnahmen zu unterstützen und durchzuführen, die zu einer Entlastung der Anwohnerinnen und Anwohner im Bereich der Ortsdurchfahrten Heinersreuth und Altenplos führen. So würde nach unserer Auffassung ein Fahrverbot für den Schwerlastverkehr auf diesem Teilstück eine erhebliche Verbesserung der Lebenssituation der Anwohnerinnen und Anwohner der B 85 in den Ortsdurchfahrten Heinersreuth und Altenplos bedeuten. Gerade das Teilstück von der Anschlussstelle (AS) „Bayreuth-West“ der BAB 70 nach Bayreuth wird häufig vom Schwerlastverkehr als Mautausweichroute genutzt, da die Fahrzeit auf diesem Teilstück nicht länger ist, als der mautpflichtige Weg über die BAB 70 und die BAB 9 nach Bayreuth. Nach Einführung dieses Verbotes kann dann die Ortsumgehung in Gänze neu bewertet werden.“

Auch im Bezug auf die Ortsumgehung von Eckersdorf intervenieren die Abgeordneten wegen der Einstufung im Bundesverkehrswegeplan: „Die Umgehung wird von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Eckersdorf nicht mehr gewünscht. Die Planungen aus früheren Jahren sind auch dahingehend überholt, dass die damals geplante Route heute einen Fahrradweg kreuzen würde, der aktuell in Planung befindlich ist, und nahe an einem Neubaugebiet vorbeiführen würde, das damals noch nicht existierte. Durch eine Verlagerung der Vekehre würden die Gewerbetreibenden im Ort nur Verschlechterungen erfahren, weshalb die Ortsumgehung kategorisch abgelehnt wird. Daher dürfen wir Dich nachdrücklich bitten, die Ortsumgehung Eckersdorf aus dem Entwurf des Bundesverkehrswegeplans zu streichen, da sich die Grundlagen für den ursprünglichen Antrag der Gemeinde Eckersdorf längst überholt haben.“

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