Für die Region
IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Trunzer bedankt sich für Koschyks Einsatz für oberfränkische Unternehmer
10. Februar 2009
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Bei einem ausführlichen Meinungsaustausch zwischen bayerischen Wirtschaftsorganisationen und der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag zu den aktuell in der Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung befindlichen Plänen der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Sabine Bätzing (SPD), für ein „Nationales Aktionsprogramm zur Alkoholprävention“, hatte sich der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Hartmut Koschyk dafür ausgesprochen, Präventionsmaßnahmen zielführend auszubauen, zusätzliche gesetzliche Restriktionen jedoch entschieden abgelehnt. Das Gespräch fand auf Initiative des Bayerischen Brauerbundes in dessen Münchner Verbandszentrale statt.

Laut IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Hans F. Trunzer findet der von MdB Koschyk vertretene Standpunkt die „ungeteilte Zustimmung im Interesse der oberfränkischen Wirtschaft, insbesondere der Brauereien, die einen wesentlichen Beitrag zur regionalen Wirtschaftskraft leisten.“ Die IHK-Bayreuth begrüßt daher Koschyks Standpunkt und Einsatz „für unsere oberfränkischen Unternehmen und dankt ihm ausdrücklich dafür“.

Koschyk: „Bei allen Diskussionen um einen breiten Maßnahmen-Mix gegen den Alkoholmissbrauch darf nicht außer Acht gelassen werden: Die ganz überwiegende Mehrheit der Bevölkerung pflegt einen verantwortlichen Alkoholkonsum. Eine Strategie, die undifferenziert und mit zusätzlichen Restriktionen auf eine Reduzierung des Gesamtverbrauchs setzt, ist wenig Erfolg versprechend. Vordringliches Ziel muss es sein, die Vollzugsdefizite bei der Durchsetzung und Kontrolle bereits bestehender Gesetze und Vorschriften konsequent zu beseitigen. Es mangelt nicht an Gesetzen, wohl aber an ihrer Durchsetzung.

Hier und in der Bündelung von Präventionsmaßnahmen liegt der entscheidende Ansatz für gezielte Strategien gegen den Alkoholmissbrauch. Im Bereich der Jugendlichen sind vor allem zielgruppenspezifische Aufklärungs- und Informationskampagnen Erfolg versprechend. Forderungen nach gesetzlichen Restriktionen, wie etwa weiteren Werbebeschränkungen, Sponsoring-Verboten z.B. für Brauereien oder politischer Preisgestaltung über höhere Steuern, tangieren wesentliche ökonomische Grundfreiheiten, ohne dass mit diesen Maßnahmen dem Problem des missbräuchlichen Umgangs mit Alkohol wirksam begegnet werden könnte.

Die Werbung für alkoholische Produkte wird bereits heute durch detaillierte gesetzliche Regelungen auf nationaler und europäischer Ebene beschränkt. Darüber hinaus haben sich u.a. die deutschen Brauer über den Deutschen Werberat klare und überprüfbare Selbstbeschränkungen und „Verhaltensregelungen über kommerzielle Kommunikation für alkoholhaltige Getränke“ gegeben. Der bestehende Mix aus gesetzlichen Beschränkungen und freiwilliger Selbstverpflichtung im Bereich der Werbung für alkoholische Produkte ist ausreichend  und ein mehr an Gesetzen kann kein Garant für ein mehr an verantwortlichem Alkoholkonsum sein. Vielmehr müssen die geltenden Schutzbestimmungen deutlich konsequenter angewandt werden – gerade im Hinblick auf Kinder- und Jugendliche.“

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