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Kommunen erhalten beim Investitionsprogramm größeren Gestaltungsrahmen!
22. Mai 2015
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Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche den Nachtragshaushalt 2015 und das Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen beschlossen.

Mit Verabschiedung des Nachtragshaushaltes 2015 und des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen hat der Bundestag einen weiteren Schritt zur Stärkung der Kommunen in Deutschland und auch in unserer Region vollzogen.

Besonders erfreulich ist, dass die Aufstellung der förderfähigen Investitionsprojekte – im Rahmen des verfassungsmäßig Zulässigen – ergänzt werden konnte. Dabei ist insbesondere die Aufnahme der Brachflächenrevitalisierung in den Katalog der förderfähigen Maßnahmen für strukturschwache Kommunen eine große Hilfe. Zudem ist es gelungen, den Barriereabbau im Öffentlichen Personennahverkehr, der im ersten Gesetzentwurf noch ausdrücklich ausgeschlossen war, ebenfalls in den Katalog der förderfähigen Maßnahmen zu integrieren.

Den Kommunen wurde so auch in unserer Region ein größerer Gestaltungsrahmen eröffnet, um bei der Umsetzung der Investitionsförderung besser auf die Gegebenheiten vor Ort eingehen zu können.

In den parlamentarischen Beratungen haben sich CSU und CSU für Verbesserungen gesorgt: So wurde beispielsweise ein neues Programm zum Schutz vor Einbrüchen mit insgesamt 30 Millionen Euro geschaffen. Damit sollen Haus- und Wohnungseigentümer sowie Mieter ihr Zuhause besser vor Einbrüchen schützen können.

Beim Kommunalinvestitionsförderungsfonds haben sich CSU und CDU dafür eingesetzt, dass der Förderkatalog deutlich und kommen damit Ländern und Kommunen entgegen. Aus dem Fonds können nun beispielsweise auch die Bereiche Barriereabbau im ÖPNV und die Modernisierung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten gefördert werden.

Mit der Einrichtung des Kommunalinvestitionsförderungsfonds mit einem Volumen von 3,5 Milliarden Euro, der finanziellen Entlastung der Länder und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern um 1 Milliarde Euro und der Erhöhung der Entlastung der Kommunen um 1,5 Milliarden Euro auf dann insgesamt 2,5 Milliarden Euro im Jahr 2017 setzt die unionsgeführte Koalition ihre kommunalfreundliche Politik der vergangenen Jahre fort. So wird der Bund in den Jahren 2010 bis 2018 Länder und Kommunen um insgesamt rund 125 Milliarden Euro entlasten.

In diesem Zusammenhang gilt es, die zur Verfügung gestellten Mittel unvermindert und zusätzlich an die Kommunen weiterzugeben und sicherzustellen, dass in den jeweiligen Förderbereichen keine Landesmittel ersetzt werden. Die Union appelliert zudem an die Länder, für eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen zu sorgen, die gemäß unserer Finanzverfassung in der Verantwortung der Länder liegt.

Mit dem Nachtragshaushalt 2015 und dem Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen wird die unionsgeführte Bundesregierung ihrer Verantwortung für lebenswerte Städte und Gemeinden gerecht. Es gilt unverändert, durch zielgerichtete Maßnahmen die Lebensqualität für die Menschen direkt vor Ort zu erhöhen und den Städten und Kommunen auch in unserer Region neue Handlungsspielräume zu eröffnen. Der verabschiedete Nachtragshaushalt 2015 und das Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen zeigen, dass wir die Städte mit ihren zahlreichen Herausforderungen nicht alleine lassen.

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