Derzeit besteht bei der Inanspruchnahme der sogenannten Umwelt- / bzw. Abwrackprämie im Rahmen des Konjunkturpakets II ein Problem für Hinterbliebene, da in den meisten Fällen der hinterlassene PKW nicht auf den Erben umgeschrieben wird. Dies hat zur Folge, dass keine Personenidentität zwischen dem Halter des alten und eines neuen Fahrzeugs besteht. Die Prämie kann derzeit in diesen Fällen somit nicht gewährt werden.
Koschyk: „Die CSU-Landesgruppe hatte sich schon Ende Februar 2009 um eine Klärung dieser Fälle bemüht. Staatssekretär Dr. Walther Otremba hat nun verbindlich zugesagt, dass eine Änderung der Richt-linie zur Förderung des Absatzes von Pkw in diesem Punkt erfolgen wird. Zukünftig wird zum Nachweis der Rechtsnachfolge die Vorlage des Erbscheins ausreichen. Insoweit wird eine Förderung auch dort gewährt, wo keine Identität zwischen dem Halter des Altfahrzeuges und der Person besteht, auf die das Neufahrzeug zugelassen wird. Damit wird sowohl der Fall, dass der Erbe noch nicht Halter des Altfahrzeuges ist, als auch der Fall, dass der Erbe noch nicht durchgehend ein Jahr Halter des Altfahrzeuges gewesen ist, in die Förderung einbezogen. Eine solche Regelung wird das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen seiner Veröffentlichungen im Internet in Kürze bekannt machen.
Nur Dank unseres nachhaltigen Einsatzes, können nun auch in unserer Region Hinterbliebene bei der Anschaffung eines Neufahrzeuges in den Genuss der der Umwelt- / bzw. Abwrackprämie kommen.“
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Eine sehr sinnvolle Entscheidung!