Anlässlich der Kündigung der seit 1994 geltenden Sozialpsychiatrie-Vereinbarung und der Befürchtung von Kinder- und Jugendpsychiatern, dass es auch in Oberfranken zu einer schlechteren Patientenversorgung kommt, hatte der Bayreuther Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe, Hartmut Koschyk, dem Leiter des Zentrums für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Dr. Peter Nölkel, zugesagt, sich der Problematik anzunehmen.
Das Bundeskabinett hat nun zu diesem Problem eine gesetzliche Regelung beschlossen. Um die durch Kündigungen der Sozialpsychiatrie-Vereinbarungen entstandene Planungsunsicherheit zu beenden, wird im Rahmen des Gesetzentwurfs für eine Novellierung des Arzneimittelgesetzes gesetzlich klargestellt, dass die Krankenkassen für nichtärztliche Leistungen im Rahmen sozialpädiatrischer und psychiatrischer Tätigkeit eine angemessene Vergütung vereinbaren müssen. Das Nähere hierzu wird im Bundesmantelvertrag vereinbart.
Koschyk: „Es war von großer Bedeutung, dass die Politik die von Dr. Nölkel angesprochene Problematik ernst nimmt, um nachteilige Konsequenzen bei der Kinder- und Jugendpsychiatrie zu verhindern. Da es sich bei der Kündigung der Sozialpsychiatrie-Vereinbarung um ein grundlegendes Problem handelt, waren die zuständigen Ministerien in Bund und Ländern aufgefordert, sich für eine nachhaltige psychiatrische Versorgung der jungen Patienten einzusetzen. Ich denke, dass mit dieser Lösung den berechtigten Anliegen von Kinder- und Jugendpsychiatern Rechnung getragen wird und sich der politische Einsatz in dieser wichtigen Angelegenheit gelohnt hat.“
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