Zur Ankündigung einer Ausnahmeregelung für Feuerwehrführerscheine durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erklärt der Bayreuther Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Hartmut Koschyk:
„Endlich bewegt sich Bundesminister Tiefensee beim Thema Feuerwehrführerschein und erkennt an, dass mit der Einführung der europäischen Führerscheinklassen für die Feuerwehren in Deutschland ein großes Problem entstanden ist.
Wir freuen uns über den plötzlichen Meinungswandel von Tiefensee. Vernünftige Argumente setzen sich auf Dauer doch durch. Die CSU-Landesgruppe hat bereits seit Jahren auf eine Ausnahmeregelung für Feuerwehren gedrängt und wurde auch durch einen von Bayern initiierten Bundesratsantrag unterstützt, der von der Mehrheit der Bundesländer mitgetragen wurde. Noch vor drei Wochen hat Tiefensee aber unseren erneuten Vorstoß mit Verweis auf EU-Recht abgelehnt. Jetzt zeigt sich, dass das EU-Recht nur vorgeschoben wurde und es doch nationale Möglichkeiten für Ausnahmen gibt. Auf diese nationale Ausnahmemöglichkeit haben wir Tiefensee immer wieder hingewiesen
Auch einen von Bayern initiierten Bundesratsantrag für Ausnahmeregelungen hat Tiefensee abgelehnt.
Die Feuerwehren haben zunehmend Schwierigkeiten genügend Nachwuchsfahrer zu finden, die Feuerwehrfahrzeuge mit einem Gewicht von 4,24 Tonnen fahren dürfen.
Es ist jedoch unverhältnismäßig für eine geringe Erhöhung des zulässigen Fahrzeuggewichts von 3,50 auf 4,25 Tonnen Gebühren und Kosten von rund 1000 Euro zu verlangen, wie dies von Tiefensee vorgeschlagen wird. Die Kosten für ein notwendiges Sicherheitstraining müssen noch erheblich reduziert werden.“
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Als zweiter Vorstand einer freiwilligen Feuerwehr halte ich die Einführung eines derartigen „Feuerwehrführerscheins“ für sehr sinnvoll. Gerade bei kleineren, freiwilligen Wehren scheitert die Anschaffung von größerem Löschgerät oft daran, dass sich innerhalb der Wehr niemand findet, der ein entsprechende ausgestattetes Fahrzeug auch fahren dürfte. Eine spezielle Führerscheinklasse für diesen Zweck würde hier sehr elegant Abhilfe schaffen.