Anlässlich der aktuellen Diskussion zur Ausgestaltung des Kinderbonus im Rahmen des Konjunkturpakets II erklärt der erklärt der Bayreuther Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Hartmut Koschyk MdB:
„Wir hatten uns in den Verhandlungen dafür ausgesprochen, dass der Kinderbonus nicht auf den Unterhalt von Trennungskindern angerechnet werden soll. Die Kinder können jetzt nicht alle gleich behandelt werden, weil die SPD dies aus ideologischen Gründen abgelehnt hat.
Unabhängig von diesem unrühmlichen Ausgang der Verhandlungen, den allein die SPD zu verantworten hat, leisten wir mit der Erhöhung der Regelsätze für 6 bis 13jährige Kinder und dem sog. Kinderbonus in Höhe von 100 Euro je Kind einen wichtigen Beitrag zur Stärkung von Familien mit Kindern.
Ich fordere die Sozialdemokraten auf, ihre unterschiedliche Behandlung von Kindern aufzugeben. Uns sind alle Kinder gleich viel wert. Es ist deshalb richtig, dass der Kinderbonus nicht auf Sozialleistungen angerechnet wird. Ebenso richtig ist es aber auch, dass die Auszahlung des Kinderbonus allen anderen Kindern ebenso zugute kommen muss. Wir setzen uns dafür ein, dass ungerechte Differenzierungen keinen Bestand haben.
Der Anhebung der Regelsätze muss eine entsprechende Anhebung der Kinderfreibeträge folgen. Familien mit Kindern, die ihren Unterhalt nicht selbst beschreiten, dürfen nicht besser gestellt werden als Familien mit Kindern, die auf staatliche Hilfe angewiesen sind.
Des Weiteren darf der Kinderbonus nicht auf die Kinderfreibeträge angerechnet werden, da ansonsten Familien mit Kindern, bei denen das Kindergeld wegen der Kinderfreibeträge nicht ankommt, von dem Kinderbonus ausgeschlossen werden.“
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