Für die Region
Koschyk: „Zugesagte Vergütungsverbesserungen müssen bei den bayerischen Ärzten ankommen!“
16. Februar 2009
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Anlässlich des Protestes der Fachärzte wegen der Honorarreform auch in unserer Region erklärt der Bayreuther Bundestagsabgeordneten und Parlamentarischen Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Hartmut Koschyk MdB:

„Für die verbreitete Verunsicherung in der Fachärzteschaft über die Verteilungswirkungen der Honorarreform habe ich Verständnis. Kein Verständnis habe ich jedoch für einseitige Vorhaltungen, die Politik und vor allem die CSU sei hierfür verantwortlich.

Gerade die CSU hat sich dafür stark gemacht, dass das Gesamtvolumen der ärztlichen Vergütung gegenüber 2007 um mindestens 2,75 Mrd. Euro angehoben wurde. Und die CSU hat sich gegen nicht unerhebliche Widerstände dafür stark gemacht, dass auch die bayerischen Ärzte grundsätzlich von den Honorarsteigerungen profitieren werden. Auch ist die Honorarordnung der Ärzteschaft nicht übergestülpt worden, sondern ist „in enger Abstimmung mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) entstanden“, wie der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Andreas Köhler, am 26.01.2009 in einem Brief an alle Ärzte feststellt.

Die konkrete Ausgestaltung der Honorarreform sowie die näheren Detailbestimmungen zur Umsetzung und Honorarverteilung liegen im originären Zuständigkeitsbereich der Selbstverwaltung aus Ärzten und Krankenkassen. Auch dies räumt der Verhandlungsführer der Vertragsärzteschaft ein. Dr. Köhler: „Um es deutlich zu sagen: wir können auf Grundlage der bestehenden Rechtslage die noch ausstehenden Probleme der Selbstverwaltung mit den Krankenkassen selbst lösen, ohne dass Gesetzgeber und Politik eingreifen müssen.“

Wenn sich nunmehr zum Teil enorme Honorarverwerfungen zwischen einzelnen Facharztgruppen abzeichnen, muss die Selbstverwaltung entsprechende Korrekturen vornehmen und nacharbeiten. Gefordert ist hier das entscheidende Selbstverwaltungsgremium auf Bundesebene, der Erweiterten Bewertungsausschuss. Nachbesserungen muss wohl auch der vielfach kritisierte Grundsatzbeschluss zur Ausgestaltung der Regelleistungsvolumina erfahren. Stellschrauben gibt es genug, um strukturelle Schlechterstellungen einzelner Arztgruppen zu verhindern. Nur muss die Selbstverwaltung diese Instrumente auch nutzen.

Und ein grundlegender Hinweis zum Schluss: Die Auseinandersetzungen um angemessene Facharzthonorare müssen in aller Sachlichkeit geführt werden. Auf keinem Fall dürfen sie auf dem Rücken der Patientinnen und Patienten ausgetragen werden. Hier sind vor allem auch die ärztlichen Fachverbände gefordert. Sie sollten nicht noch zusätzlich Öl ins Feuer gießen. Und an die Adresse der Kassenärztlichen Vereinigung ist der dringende Appell zu richten, in den Reihen der Ärzteschaft für ein deutlich höheres Maß an Aufklärung und Transparenz über die Honorarreform zu sorgen.

Im Vordergrund müssen nunmehr weitere Verhandlungen der Selbstverwaltung stehen. Die CSU drängt weiter mit aller Entschiedenheit darauf, unverantwortliche Honorarverwerfungen zwischen den einzelnen Fachärzten zu verhindern und sicherzustellen, dass die politisch zugesagten Vergütungsverbesserungen auch bei den bayerischen Ärzten ankommen.“

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