Für die Region
Koschyk: „1. Förderaufruf zum Breitbandförderprogramm des Bundes gestartet“
19. November 2015
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Der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt MdB, hat den Startschuss für das milliardenschwere Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau gegeben.

Ziel des Bundesförderprogramms für den Netzausbau ist es, in den kommenden drei Jahren hochleistungsfähige Breitbandnetze in unterversorgten Gebieten zu errichten. Das Förderprogramm des Bundes ermöglicht einen flächendeckenden Ausbau bislang unterversorgter Gebiete mit 50 Mbit pro Sekunde. Das Bundesförderprogramm richtet sich dabei an Kommunen und Landkreise zur Schließung der weißen Flecken der Breitbandversorgung.

Mit dem Förderbetrag können die Kommunen entweder die Wirtschaftlichkeitslücke schließen, die sich bei den TK-Unternehmen ergibt, wenn diese ein Breitbandnetz in unterversorgten Gebieten errichten (Wirtschaftlichkeitslückenmodell) oder passive Infrastrukturen wie z. B. Glasfaserstrecken errichten, die sie dann an Netzbetreiber verpachten können (Betreibermodell).

Für das Gesamtvolumen des Förderprogramms stellt der Bund mehr als 2 Milliarden Euro zur Verfügung. Der Fördersatz des Bundes beträgt im Regelfall 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Höchstbetrag an Bundesförderung pro Projekt liegt bei 15 Millionen Euro. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen, z. B. der Bundesländer, ist möglich. Dadurch können weitere 40 Prozent an Förderung hinzukommen. Der Eigenanteil der Kommune liegt bei 10 Prozent.

Unabhängig davon können Planungs- und Beratungskosten ab sofort zu 100 Prozent und bis zu einem Betrag von maximal 50.000 Euro gefördert werden. Damit wird ein zusätzlicher Anreiz dafür geschaffen, schnell mit den Vorbereitungen für Ausbauprojekte zu beginnen.

Kommunen und Landkreise können ab sofort Förderanträge für ihre Ausbauprojekte stellen.

Die Anträge können unter www.breitbandausschreibungen.de eingereicht werden.

Der erste Förderaufruf für die Ausbauprojekte läuft bis zum 31. Januar 2016. In dieser Zeit können Anträge gestellt werden. Anschließend werden die Anträge anhand transparenter Kriterien (Scoring) bewertet. Dieses Punktesystem bildet die Grundlage für eine Förderentscheidung.

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