Anerkannte Asylbewerber können ihren Wohnsitz frei wählen – und viele ziehen in Großstädte. Angesichts der Diskussion zur Einführung einer Wohnortpflicht mit dem Ziel eine Ghettobildung zu vermeiden, hat der Nordbayerische Kurier Manatsträger aus der Region befragt, darunter den Bayreuther Bundestagsabgeordneten und Beauftragten der Bundesregieriung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Hartmut Koschyk.
Koschyk wörtlich: „Die Einführung einer Wohnortpflicht befürworte ich voll und ganz. Bereits als junger Abgeordneter war ich Anfang der 90er Jahre Mitglied des Innenausschusses des Deutschen Bundestages und Berichterstatter für das Wohnortzuweisungsgesetz für Aussiedler. (Damals kamen teilweise 400 000 Aussiedler pro Jahr nach Deutschland). Das Gesetz hat sich damals mehr als bewährt, da es zur gleichmäßigen Verteilung auf die Kommunen geführt und so die Überlastung einzelner Kommunen verhindert hat. Gleichzeitig konnte die Bildung von Parallelgesellschaften verhindert werden, so dass eine nahezu gelungene Integration erfolgen konnte. Eine Wohnortpflicht setzt natürlich voraus, dass eine gerechte Verteilung in ganz Deutschland und damit verbunden über alle Kommunen hinweg akzeptiert wird.“
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