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Koschyk: „Bürokratiebremse“ stärkt auch in unserer Region Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit
27. März 2015
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Die Bundesregierung hat in dieser Woche die sogenannte „Bürokratiebremse“ beschlossen. Ab 1. Juli 2015 sollen Unternehmen für neue Vorschriften gleichzeitig an anderer Stelle von Auflagen entlastet werden.

Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz werden einzelne Maßnahmen der im Bundeskabinett am 11. Dezember 2014 beschlossenen Eckpunkte zur weiteren Entlastung der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie kurzfristig umgesetzt. Die Wirtschaft wird um rund 744 Millionen Euro pro Jahr entlastet.

Um eine größere Anzahl von Unternehmen von der Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht zu befreien, werden die Grenzbeträge im Handelsgesetzbuch und in der Abgabenordnung um jeweils 20 Prozent auf 600.000 beziehungsweise 60.000 Euro angehoben. Dadurch können rund 140.000 Einzelunternehmen um rund 504 Millionen Euro pro Jahr entlastet werden.

Durch die geplante Anhebung der Schwellenwerte in verschiedenen Wirtschaftsstatistikgesetzen sowie in der Intrahandelsstatistik von derzeit 500.000 auf 800.000 Euro werden Existenzgründer bzw. junge Unternehmen von statistischen Meldepflichten befreit. Im Umweltstatistikgesetz wird erstmals ein Schwellenwert von 800.000 Euro für die statistischen Meldepflichten eingeführt. Die Entlastung der Wirtschaft beträgt rund zehn Millionen Euro.

Auch Bürgerinnen und Bürger profitieren von diesem Gesetz. Das sogenannte Faktorverfahren beim Lohnsteuerabzug bei Ehegatten oder Lebenspartnern wird vereinfacht.

Zudem soll zum 1. Juli 2015 eine wirksame „Bürokratiebremse“ eingeführt werden. Kern dieses Ansatzes ist es, dass jedes Bundesministerium im gleichen Maße, in dem es durch neue Regelungen Belastungen für die Wirtschaft aufbaut, an anderer Stelle Belastungen abbaut. Es gilt das Prinzip: „Eins rein – Eins raus!“

Der Gesetzentwurf ist ein erster notwendiger Schritt, um auch in unserer Region Unternehmen von überbordender Bürokratie zu entlasten. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist es wichtig, dass unnötiger Verwaltungsaufwand eingedämmt wird. Dies stärkt ihre Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit und damit auch den Wirtschaftsstandort Oberfranken.

In diesem Zusammenhang sollten alle aktuellen Vorhaben, auch die aus der jüngeren Vergangenheit, auf ihre Bürokratieauswirkungen hin abgeklopft werden. Dies gilt insbesondere für die umfangreichen neuen Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten im Rahmen des Mindestlohngesetzes. Denn die damit zusammenhängenden Bürokratiebelastungen treffen eben nicht nur die – wenigen – schwarzen Schafe in einigen Branchen, die den Mindestlohn nicht zahlen. Sie treffen vor allem die hunderttausend mittelständischen Unternehmen in unserem Land, die ihre Mitarbeiter anständig entlohnen und trotzdem mit einem umfangreichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand konfrontiert sind.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat daher einstimmig einen Beschluss gefasst, wonach die Schwellenwerte für die Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung rückwirkend zum 1. Januar 2015 auf 1.900 Euro abgesenkt werden sollen. Für Arbeitsverhältnisse mit geringfügig Beschäftigten soll eine Dokumentationspflicht dann nicht bestehen, wenn ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt, aus dem sich der vereinbarte Stundenlohn und die Arbeitszeit eindeutig ergeben. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sammelt überdies weitere Problemfälle zum Mindestlohngesetz, um sie dem Bundesarbeitsministerium zeitnah zu übermitteln.

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