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Koschyk: Dublin-Abkommen gilt für alle EU-Staaten
4. September 2015
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Angesichts des wachsenden Zustroms von Flüchtlingen nach Deutschland hat die Bundesregierung für mehr Solidarität innerhalb der EU geworben und eine strikte Einhaltung des „Dublin-Abkommens“ eingefordert.

Das sogenannte Dublin-Verfahren regelt unter anderem, dass Asylbewerber in dem Land registriert werden, in dem sie die Europäische Union betreten. In dem Verfahren wird der Staat festgestellt, der für den Asylantrag zuständig ist. Damit wird sichergestellt, dass jeder Asylantrag nur von einem Mitgliedstaat inhaltlich geprüft wird. Zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaates wird ein Gespräch mit dem Antragsteller geführt.

Stellt sich dabei heraus, dass der Asylantrag in einem anderen Mitgliedstaat zu bearbeiten ist, ergeht ein Übernahme- oder Wiederaufnahmeersuchen an den betreffenden Mitgliedstaat. Stimmt dieser zu, erhält der Antragsteller hierüber einen Bescheid. Sodann vereinbaren die Mitgliedstaaten in der Regel die Modalitäten der Überstellung.

Der wachsende Zustrom von Flüchtlingen ist ein europäisches Thema und wir müssen uns dieser Herausforderung in Europa im Geiste großer Solidarität annehmen. Die Bundesregierung wird in Europa daher für gemeinsame Lösungen in Solidarität werben. Deutschland hält sich an geltendes EU-Recht und erwartet zurecht das ebenso von den anderen EU-Mitgliedstaaten. Das Dublin-Abkommen gilt für alle EU-Staaten und es ist nicht hinnehmbar, dass einzelne EU-Länder Flüchtlingen eine ungehinderte Weiterreise nach Deutschland ermöglichen, damit diese hier Asyl beantragen.

Deutschland wird sich entschlossen dafür einsetzen, dass in Europa eine einheitliche Reaktion auf die große Herausforderung der Flüchtlingskrise gelingt. Ziele der Bundesregierung sind beispielsweise eine gemeinsame Definitionen sicherer Herkunftsstaaten, eine gemeinsame harmonisierte Rückführungspolitik sowie eine gemeinsame Bekämpfung von Fluchtursachen und auch von Schlepperkriminalität.

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Bundesinnenminister Thomas de Maizière kündigte nach einer Sondersitzung des Bundestags-Innenausschusses schnelle Entscheidungen in der Flüchtlingsfrage an. Gesetzesvorhaben sollen zu einem Gesamtpaket zusammengefasst werden. Das Paket soll im Koalitionsausschuss am kommenden Sonntag und beim Bund-Länder-Treffen am 24. September verabschiedet werden. Das gesamte Gesetzgebungsverfahren soll noch im Oktober abgeschlossen sein.

Menschen, die in ihren Heimatländern tatsächlich verfolgt werden und die Krieg und Tod durch Flucht entkommen sind, wollen wir helfen. Deutschland ist ein starkes Land und in der Lage, diese humanitäre Aufgabe zu bewältigen. Auf Dauer wird Deutschland allerdings Zahlen dieser Größenordnung nicht schultern können. Ein Schlüssel für die Bewältigung ist die klare Unterscheidung zwischen den wirklich Schutzbedürftigen und der großen Zahl derer, die aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland kommen. Letzteres gilt insbesondere für Menschen vom westlichen Balkan. Sie stellten in der ersten Jahreshälfte 2015 knapp die Hälfte aller Anträge, ihre Schutzquote hingegen tendierte gegen Null. Mag die Situation dieser Menschen in ihrer Heimat schlecht und die Gründe für ihre Reise nach Deutschland auch menschlich nachvollziehbar sein: Eine wirtschaftliche Notlage ist kein Asylgrund. Wir wollen keine Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme. Unsere Sozialsysteme dürfen nicht überfordert werden, einem Missbrauch müssen wir entgegentreten.

Angesichts der großen Herausforderung bedarf es einer gemeinsamen Kraftanstrengung. Bund, Länder und Kommunen müssen in der Asyl- und Flüchtlingspolitik an einem Strang ziehen; Parteien und Fraktionen dürfen sie nicht als Feld der Profilierung betrachten. In der Asyl- und Flüchtlingspolitik gibt es keine einfachen Lösungen. Viele einzelne Maßnahmen mit unterschiedlichem Zeithorizont und auf unterschiedlichen Ebenen sind erforderlich.

Die Asyl- und Flüchtlingsproblematik ist aber nicht nur eine innenpolitische Herausforderung. Wir müssen noch mehr als bisher die Fluchtursachen bekämpfen, um den Menschen in ihren Heimatländern eine Perspektive zu geben. Außen- und Entwicklungspolitik sind dabei ebenso gefordert wie die Unterstützung der internationalen Staatengemeinschaft, wie sie zum Beispiel durch die Ausbildungsmission der Bundeswehr für den Nordirak gewährt wird.

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