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Koschyk: Gedenken an DDR-Volksaufstand vom 17. Juni 1953 schärft das Bewusstsein dafür, was Freiheit, Gerechtigkeit und Demokratie bedeuten!
17. Juni 2016
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Auch in diesem Jahr erinnern wir uns an die Opfer des 17. Juni 1953. Auch am 63. Jahrestag des DDR-Volksaufstandes wird die Bundesregierung am Mahnmal für die Opfer des Volksaufstandes in Berlin-Wedding den Kampf gegen das SED-Regime würdigen.

volksaufstand1953-300x220Am 17. Juni 1953 gingen über eine Million Menschen in über 560 Städten und Gemeinden in der DDR auf die Straße, um für Freiheit, Demokratie und Einheit zu demonstrieren. Ausgerechnet die Bauarbeiter in der Ost-Berliner Stalinallee, dem Prestigeprojekt der SED, begannen zu streiken. Binnen Stunden griff der Aufstand auf mehr als 700 Orte über, weitete sich zum Generalstreik und schließlich zum Volksaufstand aus. Nur mit Hilfe sowjetischer Panzer gelang es dem SED-Regime, den Aufstand niederzuschlagen – und damit die Rufe nach freien Wahlen und einer Wiedervereinigung Deutschlands zu ersticken. Die Hoffnung der Menschen auf Freiheit und Einheit wurde blutig erstickt – und konnte erst 37 Jahre später erfüllt werden.

In der Bundesrepublik beschloss der Deutsche Bundestag am 3. Juli 1953 einstimmig den 17. Juni zum Feiertag zu erklären. Der „Tag der deutschen Einheit“ am 17. Juni war bis zur Wiedervereinigung der nationale Gedenktag der Bundesrepublik Deutschland.

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In Berlin erinnert die „Straße des 17. Juni“, die zum Brandenburger Tor führt an die Geschehnisse. Seit dem Jahr 2013 trägt in Gedenken an den DDR-Volksaufstand auch der Platz vor dem Bundesfinanzministerium den Namen des Volksaufstandes von 1953, wofür ich mich in meinem damaligen Amt als Finanzstaatssekretär gemeinsam mit Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble MdB eingesetzt habe. Das heutige Bundesfinanzministerium stand beim DDR-Volksaufstand als damaliges „Haus der Ministerien“ und DDR-Regierungssitz im Zentrum des Aufbegehrens. Genau hier versammelten sich die demonstrierenden Arbeiter von den Baustellen an der Stalinallee am 16. Juni 1953, um gegen die jüngsten Normerhöhungen zu protestieren.

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Am 17. Juni 1953 protestierten über eine Million Menschen gegen die SED-Führung, um für Freiheit, Einheit und Demokratie einzutreten. Aus einem sozialen Protest entwickelte sich in kürzester Zeit ein revolutionäres Ereignis, das von sowjetischen Panzern blutig niedergeschlagen wurde. Über 50 Menschen starben, sieben wurden hingerichtet, etwa 1.600 zu teils langjährigen Haftstrafen verurteilt. Die DDR war ein Willkür- und Repressionsstaat mit systematischer Bespitzelung, in dem Menschenrechte massiv und jeden Tag aufs Neue verletzt wurden. Gleichzeitig steht dieser Volksaufstand am Beginn der Aufstände gegen die sowjetische Vorherrschaft in Polen, Ungarn, Rumänien und der Tschechoslowakei. Der 17. Juni verdient daher einen Platz im gesamtdeutschen und europäischen Geschichtsbild.

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Wir alle stehen in der Pflicht eine Verklärung und Verharmlosung der SED-Diktatur nicht zuzulassen. Der DDR-Volksaufstand vom 17. Juni 1953 hat uns allen vor Augen geführt, welches Glück es für uns alle Bundesbürger ist, heute in einem freien, demokratischen und prosperierenden Deutschland inmitten von Freunden leben zu dürfen. Deshalb ist es wichtig, die Erinnerung an die Ereignisse des 17. Juni 1953 wach zu halten und ich bin sehr froh, dass der Platz vor dem Bundesfinanzministerium seit 2013 den Namen „Platz des Volksaufstandes von 1953“ trägt.

Der Einigungsvertrag, der am 29. September 1990 in Kraft trat, erklärte den 3. Oktober zum Tag der Deutschen Einheit, zum staatlichen Feiertag. Der 17. Juni bekam den Status eines Gedenktages und der Feiertag wurde aufgehoben.

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Auch wenn der 17. Juni kein Feiertag mehr ist: Der Aufstand in Ost-Berlin und der DDR gehört zu den prägendsten und bedeutendsten Ereignissen der jüngeren deutschen Geschichte. Ohne ihn lässt sich die deutsche Geschichte der vergangenen Jahrzehnte nicht erklären. Die Fluchtbewegung in den Folgejahren, die „Abstimmung mit den Füßen“, lässt sich ebenso wenig nachvollziehen wie der Bau der Mauer, die systematische Verfolgung Andersdenkender, die Proteste gegen das Regime oder die Friedliche Revolution.

Schon deshalb muss der 17. Juni ein Gedenktag bleiben. Aber auch, weil er das Bewusstsein dafür schärft, was Freiheit, Gerechtigkeit und Demokratie bedeuten!

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Anmerkung der Redaktion: Koschyk ist stellvertretender Stiftungsratsvorsitzender der „Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur“ in Berlin. Von 1998 bis 2008 war er Mitglied des Beirates beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen der Staatssicherheit der ehemaligen DDR. Als Sprecher der CDU/CSU-Fraktion in den Enquete-Kommissionen „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland“ des 12. Deutschen Bundestages und „Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozess der deutschen Einheit“ des 13. Deutschen Bundestages hat sich Koschyk als Experte in diesen Themenbereichen einen Namen gemacht.

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