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Koschyk gegen Obergrenze für Bargeldzahlungen
9. Dezember 2017
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Der langjährige CSU-Bundestagsabgeordnete und ehemalige Finanzstaatssekretär Hartmut Koschyk hat sich klar gegen die Einführung einer Obergrenze für Bargeld ausgesprochen.

In einem Interview mit Schülerinnen des Markgräfin-Wilhelmine-Gymnasiums, die sich an dem Schülerwettbewerb der Bundeszentrale für Politische Bildung www.schuelerwettbewerb.de beteiligen, sprach sich Koschyk strikt gegen Einschränkungen beim Barzahlungsverkehr aus.

Hintergrund der aktuellen Debatte über eine Obergrenze für Bargeldzahlungen sind die laufenden Bemühungen der Europäischen Kommission, die sich für eine stärkere Bekämpfung der organisierten Kriminalität und Terrorismusfinanzierung einsetzt.

Koschyk verwies auf die bereits bestehenden Regelungen im Geldwäschegesetz, wonach bei Transaktionen von mehr als 15.000 Euro der Handel verpflichtet ist, die Identität des Kunden zu überprüfen und bei Verdacht auf Geldwäsche eine entsprechende Meldung abzugeben. Diese Schwelle werde mit der Vierten Geldwäscherichtlinie der EU noch auf 10.000 Euro abgesenkt.

Auch würde die organisierte Kriminalität längst auf bargeldlose Transaktionen mittels von Kunstgegenständen und Edelmetallen ausweichen. Auch in den Ländern der Europäischen Union, in denen es bereits eine Bargeldobergrenze gibt, konnte bisher nicht nachgewiesen werden, dass dies zu einem Rückgang der organisierten Kriminalität geführt habe.

Für Koschyk würde eine Obergrenze für Bargeldzahlungen die Bürgerinnen und Bürger in ihren persönlichen Freiheitsrechten beschneiden. Dies wäre auch ein klarer Eingriff in die freie Marktwirtschaft.

Koschyk sprach den Schülerinnen Jule Hofmann, Victoria Haag und Josephine Wessel des Markgräfin-Wilhelmine-Gymnasiums seinen Dank und seine Anerkennung aus, dass sie sich am Schülerwettbewerb der Bundeszentrale für Politische Bildung beteiligen und sich mit dem kontroversen Thema der Beschränkung des Bargeldverkehrs intensiv auseinandersetzen.

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Sebastian Machnitzke

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