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Koschyk: Integrationsgesetz ist Meilenstein für die Integration von Flüchtlingen / Prinzip des Förderns und Forderns wird konsequent umgesetzt
8. Juli 2016
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Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche das Integrationsgesetz verabschiedet. Das Integrationsgesetz ist ein Meilenstein für die Verbesserung der Integration von Flüchtlingen. Es enthält eine Vielzahl von Angeboten und Anreizen. Das Angebot an Integrations- und Sprachkursen wird erheblich ausgebaut. Die Ausbildungsförderung wird erleichtert und vieles andere mehr. Es gilt: Wer sich anstrengt und durch Spracherwerb und Arbeit seinen Beitrag zur Integration leistet, der hat in unserem Land alle Chancen, den Einstieg in die Gesellschafft zu schaffen. Umgekehrt gilt allerdings auch: Der Abbruch von Integrationsmaßnahmen und die Verletzung von Mitwirkungspflichten werden mit Leistungskürzungen sanktioniert. Wir setzen das Prinzip des Förderns und Forderns konsequent um.

Durch einen schnelleren Zugang zum Arbeitsmarkt sowie die Verbesserung und den Ausbau des Angebotes an Integrations- und Sprachkursen soll Förderung stattfinden. Das Integrationsgesetz fordert von den zu uns gekommenen Menschen aber auch, diese Angebote anzunehmen.

Um der Entstehung von Parallelgesellschaften vorzubeugen, schaffen wir eine Regelung, die den Ländern die Möglichkeit gibt, anerkannten Flüchtlingen einen Wohnort zuzuweisen. Von dieser Regelung sind alle Schutzbedürftigen erfasst, deren Anerkennung oder erstmalige Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach dem 1. Januar 2016 erfolgte.

Seit dem rot-grünen Zuwanderungsgesetz von 2004 erhalten anerkannte Flüchtlinge schon nach drei Jahren voraussetzungslos ein unbefristetes Daueraufenthaltsrecht. Mit anderen Worten: Gleichgültig ob man sich bemüht hat, auch nur Grundkenntnisse unserer Sprache zu erwerben; gleichgültig, ob man seinen Lebensunterhalt zumindest partiell aus eigener Kraft zu bestreiten vermag: Die Niederlassungserlaubnis ist nach drei Jahren gesichert. Eine solche Regelung schafft keine Integrationsanreize, sondern sie ist ein echtes Integrationshindernis, da sie der Aufforderung zu Integration und eigener Anstrengung jeden Nachdruck nimmt.

CSU und CDU haben deshalb in den Verhandlungen mit der SPD durchgesetzt: Nur wer ausreichende Sprachkenntnisse besitzt und seinen Lebensunterhalt weitgehend zu sichern vermag, soll künftig ein Daueraufenthaltsrecht erhalten. Flüchtlinge, die unsere Sprache besonders rasch und gründlich erlernt haben und die ihren Lebensunterhalt weit überwiegend aus eigener Kraft bestreiten können, erhalten sie weiter nach drei Jahren.

Von dieser Unterscheidung geht das wichtige Signal aus: Leistung und Integrationswille lohnen sich. Wer sich anstrengt, dem legt unser Land keine Hindernisse in den Weg, sondern dem sagen wir: Du hast in Deutschland alle Möglichkeiten.

Der Weg in eine Berufsausbildung wird durch gezieltere Förderung und mehr Aufenthaltssicherheit eröffnet: Für die Gesamtdauer der Ausbildung wird der Aufenthalt geduldet. Wird der Azubi in Beschäftigung übernommen, gibt es ein Aufenthaltsrecht für zwei weitere Jahre (sog. „3+2-Regel“). Damit kommen wir einem Wunsch der Ausbildungsbetriebe nach.

Zusätzliche 100.000 Arbeitsgelegenheiten ermöglichen Asylbewerbern, deren Antrag noch nicht beschieden ist, erste Einblicke in den deutschen Arbeitsmarkt.

Die Vorrangprüfung wird dort, wo die Arbeitslosigkeit besonders niedrig ist, befristet für drei Jahre bei Asylbewerbern und Geduldeten ausgesetzt, Leiharbeit wird ermöglicht.

Für die Menschen, die Flüchtlinge aufgenommen und für sie gebürgt haben, ist wichtig: Die Verpflichtungserklärung für sog. Altfälle wird auf drei Jahre begrenzt und nicht wie vorher unbefristet gelten.

Die vereinbarte Einführung der Ehrenamtspauschale im Asylbewerberleistungsgesetz analog der Regelung im SGB II (SPD-Wunsch) haben wir nicht in das Integrationsgesetz aufgenommen, weil damit die Zustimmungspflicht des Bundesrates ausgelöst würde. Hierfür werden wir ein anderes Trägergesetz finden.

Das Integrationsgesetz trägt deutlich die Handschrift der CSU und ist ein Meilenstein für die Integration von Flüchtlingen: Wer dauerhaft in Deutschland Fuß fassen will, muss seinen Lebensunterhalt langfristig selbst bestreiten können. Voraussetzung dafür ist das Beherrschen der deutschen Sprache, eine berufliche Perspektive und auch der Wille zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Wer die Angebote vom Bund nicht in Anspruch nimmt, zeigt keine Bereitschaft, Teil unserer Gesellschaft zu werden. In diesem Fall sind Leistungskürzungen die einzig richtige Antwort. Es gilt, ein ganz klares Signal senden: Wer sich anstrengt, wird belohnt!

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