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Koschyk: Maßnahmenpakete zu Integration und Terrorbekämpfung tragen nachhaltig dazu bei den Herausforderungen des Flüchtlingszustroms zu begegnen und Terrorabwehr zu stärken!
15. April 2016
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Die Koalitionsspitzen haben sich auf ein Integrationsgesetz geeinigt

Der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD hat sich in dieser Woche auf ein Integrationsgesetz verständigt und es wurde ein Maßnahmenpaket zur Terrorbekämpfung auf den Weg gebracht. So soll ein Integrationsgesetz bei der Klausurtagung der Bundesregierung am 24. Mai 2016 in Merseburg beschlossen werden.

Somit wird es zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ein Bundesgesetz zur Integration geben. Das Integrationsgesetz folgt dem Grundsatz „Fördern und Fordern“. Geplant sind weitere Erleichterungen bei Ausbildung und Arbeit. Außerdem soll es zusätzliche geförderte Jobs und bessere Zugänge zu Integrationskursen geben. Zudem sollen Integrationspflichten festgeschrieben werden, deren Nichteinhaltung Kürzungen bei den Sozialleistungen zur Folge haben.

Mit dem geplanten Integrationsgesetz will die Bundesregierung verlässliche Angebote für Flüchtlinge schaffen, um möglichst viele Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Entscheidend sind das Erlernen der deutschen Sprache und die Qualifizierung. Das geplante Gesetz soll die erleichterten Ausbildungsangebote für Menschen mit guter Bleibeperspektive sowie Orientierungskurse bei schlechterer Bleibeperspektive regeln. Nicht alle könnten bleiben, betonte Bundeskanzlerin Merkel. Aber Schäden träten ein, „wenn wir Menschen erst einmal eineinhalb Jahre nichts anbieten“, so die Bundeskanzlerin.

Bundeskanzlerin Merkel betonte, dass auf diese Weise für Flüchtlinge, aber auch für Unternehmen Rechtssicherheit geschaffen werde. Zugleich gelte: „Wer die Ausbildung abbricht, verliert den Aufenthaltstitel.“ Für einen Zeitraum von drei Jahren soll auf die Vorrangprüfung bei Asylbewerbern verzichtet werden. Das heißt, die Bundesagentur für Arbeit muss nicht zunächst prüfen, ob für eine Tätigkeit ein einheimischer oder EU-Beschäftigter zur Verfügung steht. Während einer Ausbildung sollen die Betroffenen geduldet werden. Nach erfolgreicher Ausbildung soll der Geduldete eine weitere Duldung für bis zu sechs Monate zur Arbeitsplatzsuche erhalten. Wenn ein Betrieb den Ausgebildeten beschäftigt, soll dieser ein zweijähriges Aufenthaltsrecht bekommen.

Das geplante Integrationsgesetz ist ein historischer Schritt. Es macht Zuwanderern in Deutschland klar, dass sich Leistung lohnt. Mit den Beschlüssen sind wir wieder einen entscheidenden Schritt weitergekommen, um den Herausforderungen des Flüchtlingszustroms zu begegnen. Für Einheimische und Schutzsuchende gleichermaßen.

Die Regierungskoalition vereinbarte auch, die Bedeutung des Flüchtlingsausweises zu stärken. Er soll in Zukunft Voraussetzung für den Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Integrationsleistungen sein. Die Koalition hat sich auch darauf geeinigt, Ankommende in Deutschland gleichmäßiger zu verteilen. So soll vermieden werden, dass soziale Brennpunkte entstehen.

Bei den Maßnahmen zur Terrorabwehr sind zwei Punkte hervorzuheben: So sollen die Sicherheitsbehörden gestärkt und private Unternehmen bei der Bekämpfung des Terrorismus stärker verpflichtet werden.

Die Koalition verständigte sich zudem darauf, präventive Ermittlungsbefugnisse der Bundespolizei zu erweitern. Dies soll durch den Einsatz von verdeckten Ermittlern bereits zur Gefahrenabwehr und nicht erst zur Strafverfolgung sichergestellt werden. Dabei geht es besonders um Schleuserkriminalität. Sicherheitsbehörden sollen in Bestandsdaten von Telekommunikationsfirmen automatisiert auch mit unvollständigen Namensbestandteilen oder abweichenden Schreibweisen suchen dürfen.

Die Zusammenarbeit mit ausländischen Geheimdiensten soll ausgebaut werden. In der internationalen Zusammenarbeit seien Informationsverfügbarkeit und Analysekompetenz zu stärken. Auch bei Prepaid-Handys soll stets ein Identitätsnachweis mit vollständiger Adresse vorgelegt werden müssen. Die Koalition will außerdem dafür sorgen, die gemeinsamen Dateien von Nachrichtendiensten und Polizei erweitert als Analyseinstrument nutzbar zu machen.

Angekündigt wurde außerdem, dem Bundeskabinett die Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses Terrorismus bis zur Sommerpause vorzulegen.

Das künftige Integrationsgesetz ist ein bedeutender Schritt für eine gelingende Integration der zahlreichen zu uns geflüchteten Menschen in unsere Gesellschaft. Schutzberechtige und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive, die über geeignete berufliche Qualifikationen verfügen, müssen so schnell wie möglich in den Arbeitsmarkt integriert werden. Mit dem geplanten Integrationsgesetz schaffen wir die dafür erforderlichen Instrumente. Angefangen von zusätzlichen Arbeitsangelegenheiten für Asylbewerber, zusätzlichen Sprachkursen und Integrationsmaßnahmen bis hin zu einer Verbesserung der Ausbildungsförderung. Dabei gilt: Keine Leistung ohne Gegenleistung, die Betroffenen werden staatlich gefördert und zugleich werden von ihnen Eigenbemühungen eingefordert. Auch für die Flüchtlinge gilt der Grundsatz des Förderns und Forderns. Der Schlüssel für eine Integration ist und bleibt der Erwerb der deutschen Sprache.

Die Einigung ist eine sehr gute Konkretisierung des Beschlusses der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder zur Asyl- und Flüchtlingspolitik vom 28. Januar 2016. Vor diesem Hintergrund bin ich zuversichtlich, dass der sehr ambitionierte Zeitplan für die Vorlage eines Entwurfs für ein Integrationsgesetz eingehalten wird. Wir haben wenig Zeit. Je früher wir die Maßnahmen beschließen, desto eher können die Betroffenen davon profitieren.

Wichtig ist und bleibt: Die Flüchtlinge dürfen nicht gegen die einheimischen langzeitarbeitslosen Menschen ausgespielt werden. Mit der in den letzten Wochen angestoßenen Neiddebatte muss endlich Schluss sein. Wir haben nicht nur über eine Million Flüchtlinge, sondern auch über eine Million Langzeitarbeitslose. Beide Gruppen brauchen gleichermaßen unsere Unterstützung.

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