Für die Region
Koschyk / Silberhorn / Nöth: „Kirschfruchtfliege darf Existenz unserer Kirschbauern nicht gefährden!“ / Bundesministerium prüft Einsatz von Mospilan SG
18. März 2010
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Da in Deutschland kein Mittel mit ausreichender Wirkung zur Kirschfruchtfliegenbekämpfung zugelassen ist, hat der Bayreuther Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Hartmut Koschyk, gemeinsam mit seinem Bamberger Bundestagskollegen Thomas Silberhorn und dem Forchheimer Landtagsabgeordneten Eduard Nöth wie bereits im vergangenen Jahr Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner darum gebeten, eine Verlängerung der Genehmigung des Pflanzenschutzmittels Perfekthion und des Wirkstoffes Dimethoat zu prüfen beziehungsweise durch andere neuartige Pflanzenschutzmittel eine effektive Bekämpfung der Kirschfruchtfliege sicherzustellen.

Bundesministerin Aigner informierte nun die MdB‘s Koschyk und Silberhorn darüber, dass aufgrund der EU-Verordnung 1097/2009 der Rückstandshöchstgehalt für Dimethoat in Kirschen zum 7. Juni 2010 auf 0,2 mg/kg abgesenkt wird. Im letzten Jahr hatte das Bundesministerium für Perfekthion eine Genehmigung erteilt und dabei zur Auflage gemacht, dass die Einhaltung eines Rückstandshöchstgehaltes von 0,2 mg/kg sichergestellt ist, was sich in der Praxis aber als nicht umsetzbar erwiesen hat. Die vorliegenden Rückstandsdaten zeigen, dass es nicht möglich ist, Perfekthion bei Kirschen so einzusetzen, dass der Höchstgehalt an Dimethoat von 0,2 mg/kg eingehalten werden kann. Die Ausnahmegenehmigung des Pflanzenschutzmittels Perfekthion kann daher durch das Bundeslandwirtschaftsministerium aufgrund der EU-Verordnung nicht verlängert werden.

Eine Alternative zum Pflanzenschutzmittel Perfekthion und des Wirkstoffes Dimethoat ist laut Bundeslandwirtschaftsministerium das Pflanzenschutzmittel Mospilan SG mit dem Wirkstoff Acetamiprid. Da der aktuell geltende Rückstandsgehalt von 0,2 mg/kg Acetamiprid in Kirschen nicht einhaltbar ist, hat sich das Bundeslandwirtschaftsministerium erfolgreich dafür eingesetzt, dass der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit auf EU-Ebene am 4./5. Februar 2010 zugestimmt hat, den geltenden Rückstandsgehalt auf 0,5 mg/kg Acetamiprid für Kirschen anzuheben. Leider wird diese Verordnung jedoch erst Mitte 2010 veröffentlicht und kommt deshalb für diese Saison zu spät.

Wie Bundesministerin Aigner Koschyk, Silberhorn und Nöth mitteil-te, prüft ihr Haus gegenwärtig, für diese Saison kurzfristig den von der EU festgesetzten und noch geltenden Rückstandsgehalt von 0,2 mg/kg Acetamiprid zu überschreiten, um zeitnah eine Bekämpfungsmöglichkeit der Kirschfruchtfliege mit Mospilan SG zu ermöglichen. Die Zulassung des Inverkehrbringens der Erzeugnisse würde jedoch laut europäischer Rechtsprechung ausschließlich für den deutschen Markt gelten.

Koschyk, Silberhorn und Nöth zu der von Bundesministerin Aigner angeordneten Prüfung: „Es freut uns sehr, dass dank des Einsatzes von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner das Pflanzenschutzmittel Mospilan SG zur Bekämpfung der Kirschfruchtfliege ab der Saison 2011 regulär zur Verfügung steht. Ebenso sind wir zuversichtlich, dass für diese Saison eine Ausnahmeregelung im Rahmen der europarechtlichen Möglichkeiten erteilt wird. In der Fränkischen Schweiz befindet sich das größte geschlossene Süßkirschenanbaugebiet in Deutschland. Die Kirschfruchtfliege gilt als Hauptschädling im Kirschanbau. Eine Vermarktung auch nur gering befallener Partien ist nicht möglich, da der Markt eine Nulltoleranz gegenüber vermadeten Kirschen fordert. Die Bekämpfung der Kirschfruchtfliege ist daher eine existentiell notwendige Maßnahme für den Süßkirschenanbau in der Fränkischen Schweiz. Um verheerende existenzielle Auswirkungen für die Kirschbauern in der Fränkischen Schweiz und einen nicht wieder gut zumachenden Schaden für die Kirschbauern abzuwenden, ist eine Ausnahmeregelung für das Pflanzenschutzmittel Mospilan SG in dieser Saison unerlässlich .“

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