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Koschyk: „Tag der Selbstbestimmung der Sudetendeutschen als Mahnung“
3. März 2009
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Anlässlich des „Tages der Selbstbestimmung der Sudetendeutschen“ am 4. März erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Hartmut Koschyk:

„Am 4. März 1919 demonstrierten große Teile der deutschen Bevölkerung Böhmens und Mährens friedlich für ihre Selbstbestimmung und gegen die erzwungene Eingliederung ihrer Heimat in die entstehende Tschechoslowakei. Bei der gewaltsamen Auflösung der Kundgebungen durch das tschechische Militär wurden 54 Menschen getötet und viele weitere verletzt.

Die Opfer des 4. März sind für das Recht auf Selbstbestimmung eingetreten, das heute zu den Kernsätzen des Völkerrechts gehört. Die blutige Reaktion des tschechischen Militärs hat das Verhältnis von Deutschen und Tschechen im damals neu gegründeten Staat Tschechoslowakei von Anfang an schwer belastet.
Der 4. März 1919 ist Mahnung, dass Gewalt und Unrecht Konflikte nicht lösen, sondern weiter verschärfen. Der spätere Missbrauch dieser Ereignisse durch die Nazi-Propaganda darf nicht dazu führen, den Opfern von 1919 das Gedenken zu verweigern.

Neuem Unrecht vorbeugen kann nur, wer begangenes Unrecht beim Namen nennt und den Opfern so ihre Würde zurückgibt. Gegenseitiges Aufrechnen führt dagegen in die Irre. Dies muss auch im deutsch-tschechischen Verhältnis gelten. Es wäre ein wichtiges Zeichen der Versöhnung, wenn die Tschechische Republik das Unrecht der Vertreibung und die Entrechtung der Sudetendeutschen vor mehr als 60 Jahren endlich anerkennen würde. Dazu gehört auch, die Benes-Dekrete für obsolet zu erklären. Diese Unrechts-Dekrete widersprechen den fundamentalsten Grundsätzen des Völkerrechts und den Menschenrechten und haben in einem gemeinsamen Europa des Rechts und der Freiheit keinen Platz.“

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