Für Deutschland Für die Region
Koschyk und Hübner: „Gebot der Geradlinigkeit“ muss Bestand haben!
22. September 2016
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Anlässlich der angekündigten Vorstellung der neuen Trassenpläne durch TenneT zu Beginn der kommenden Woche haben sich der Bayreuther Bundestagsabgeordnete, Bundesbeauftragter Hartmut Koschyk MdB sowie Landrat Hermann Hübner in einem gemeinsamen Schreiben an den Bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer gewandt:

„Als Mandatsträger aus der Region Bayreuth erlauben wir uns, uns heute mit einem wichtigen Anliegen an Dich zu wenden.

Der Pressemitteilung unseres Bundestagskollegen Albert Rupprecht aus Weiden konnten wir entnehmen, dass die von TenneT vorgeschlagenen Trassenverläufe keine Freileitungsabschnitte mehr beinhalten und komplett auf Erdkabel gesetzt wird. Zudem ist der Presseerklärung zu entnehmen, dass sich unser Bundestagskollege Rupprecht gemeinsam mit unserem Landtagskollegen Tobias Reiß persönlich an Dich gewandt hat und dabei eine Verlaufsoption entlang der Autobahn A9 favorisiert.

Hierzu stellen wir fest: Eine Route weitab von der Luftlinie des Anfangs- und Endpunkts der Leitung würde allen bisherigen Aussagen von TenneT, der Politik und der Bundesnetzagentur widersprechen, da die möglichst direkte Verbindung und das „Gebot der Geradlinigkeit“ zur Vermeidung unnötiger Kosten und zur Minimierung des Ressourcenverbrauchs zu wichtigen Grundsätzen für die Realisierung der Leitung als Erdkabel erhoben wurden.

Wörtlich heißt es im Positionspapier zur Erdverkabelung der Bundesnetzagentur: ‚Bei der Suche und Ermittlung eines Vorschlagstrassenkorridors und den in Frage kommenden Alternativen als wesentlicher Bestandteil eines Antrages nach § 6 NABEG hat der Vorhabenträger das in § 5 Abs. 2 NABEG verankerte Gebot der Geradlinigkeit zu beachten. Gemäß § 5 Abs. 2 NABEG hat die Bundesnetzagentur bei den mit „E“ gekennzeichneten HGÜ-Vorhaben insbesondere zu prüfen, inwieweit zwischen dem Anfangs- und dem Endpunkt des Vorhabens ein möglichst geradliniger Verlauf eines Trassenkorridors zur späteren Errichtung und zum Betrieb eines Erdkabels erreicht werden kann.‘

Gemeinsam möchten wir mit Nachdruck an die Bayerische Staatsregierung appellieren, an den oben genannten Grundsätzen festzuhalten und die ohnehin durch die extrem verkehrsreiche Autobahn A9 belasteten Anwohner in der Region Bayreuth nicht noch stärker zu belasten!“

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Sebastian Machnitzke

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There is 1 comment

  • Grobleben sagt:

    Sehr geehrter Herr Koschyk,
    ich begrüße ausdrücklich Ihre Stellungnahme, dass auch die Kabeltrasse Gesundheitsrisiken birgt.
    Zitat: „…und die ohnehin durch die extrem verkehrsreiche Autobahn A9 belasteten Anwohner in der Region Bayreuth nicht noch stärker zu belasten!“
    Zitat Ende.
    Was ich allerdings nicht verstehe, ist, weshalb Sie nicht grundsätzlich gegen die HGÜ Leitung und den damit verbundenen zusätzlichen Netzausbau (wegen der n-1 Notwendigkeit) sind, denn keine zusätzlichen Trassen bedeutet automatisch keine zusätzlichen gesundheitlichen Risiken!
    Das der Netzausbau nur deshalb erforderlich ist, weil die bestehenden Kohlekraftwerkre weiter ungehindert in das Netz einspeisen dürfen sollte inzwischen jedem der sich mit der Materie auseinandersetzt bekannt sein.
    Mit freundlichen Grüßen
    Matthias Grobleben

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