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Muss das Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren weiter verbessert werden? Hartmut Koschyk sagt entschieden „Ja“!
31. Juli 2010
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Der vorgelegte Bericht der Bundesregierung über den Stand des Ausbaus der Kinderbetreuung zeigt, dass in Deutschland die Kindertagesbetreuung für Unter-Dreijährige auf 20,4 Prozent gestiegen ist. Dieser Anstieg des Angebots an Kinderbetreuung ist ein Erfolg der unionsgeführten Bundesregierung. Der weitere Ausbau der Tagesbetreuung von Kindern unter drei Jahren wurde durch die finanzielle Unterstützung des Bundes möglich. Damit erhöhte sich die Wahlfreiheit für junge Familien erneut und das gestiegene Angebot an Kinderbetreuung erleichtert auch in unserer Region vielen Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Auch die Qualität der Kinderbetreuung kann sich sehen lassen. Der gesteigerte Ausbildungsgrad der Tagesmütter und -väter kommt den betreuten Kindern zu Gute. Bayern liegt bei der Qualifikation des Betreuungspersonals bundesweit auf Platz zwei. Dort haben 37 Prozent der Tagesmütter und -väter einen pädagogischen Berufsabschluss – in keinem anderen westdeutschen Bundesland ist diese Quote höher.

Junge Familien dürfen nicht mit Betreuungsproblemen allein gelassen werden – sonst entscheiden sie sich gegen Kinder, und das wäre für unser Land die schlechteste – und auch die teuerste – Alternative. Junge Paare brauchen Planungssicherheit, um sich ein Leben mit Kindern vorstellen zu können. Der ab 2013 vorgesehene Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz bedeutet eine solche Planungssicherheit. Viele Paare mit kleinen Kindern wünschen sich Modelle der Elternschaft, die beiden Partnern eine Berufstätigkeit ermöglichen. Bei der Entscheidung für ein Leben mit Kindern spielen auch in unserer Region bei jungen Paaren familienfreundliche Arbeitsbedingungen und eine Infrastruktur der Betreuung eine entscheidende Rolle.

Mit dem Kinderförderungsgesetz hat der Bund im Bereich des Ausbaus der Kinderbetreuung für Kinder unter drei Jahren einen Meilenstein in der Familienpolitik gelegt. Ziel ist es ist, für Kinder unter drei Jahren bis zum Jahr 2013 einen Betreuungsplatz zu schaffen. Die christlich-liberale Bundesregierung will dies zum Wohle unserer jungen Familien selbst in finanziell schwierigen Zeiten umsetzen und den Krippenausbau energisch vorantreiben, was meine vollste Unterstützung findet.

Die im Koalitionsvertrag zwischen Union und FDP vereinbarte und von der CSU initiierte Einführung eines Betreuungsgeldes für das Jahr 2013 stellt darüber hinaus weitere bedeutende Weichen für junge Familien. Hinter dem Vorhaben der Union, denjenigen Eltern ein Betreuungsgeld in bar zu zahlen, die ihre Kinder auch nach Vollendung des ersten Lebensjahres selbst betreuen und nicht in eine öffentliche Tageseinrichtung geben, steht die Idee, die persönliche Erziehungsleistung stärker zu honorieren. Eltern, die bereit sind, zugunsten ihrer Kinder auf ihre Erwerbsarbeit zu verzichten oder sie zu unterbrechen, erfahren dadurch nicht nur viel Freude, sie investieren auch viel Engagement, Kraft und Zeit, um ihren Kindern einen optimalen Start ins Leben zu geben. Bindung ist das Zauberwort für die ersten drei Lebensjahre, und genau diese Leistung soll stärkere finanzielle Anerkennung finden.

Das Betreuungsgeld hat keineswegs zum Ziel, junge Frauen in eine ungewollte Rolle zu zwingen, sondern es soll junge Eltern dabei unterstützen, ihren eigenen Lebensentwurf zu leben. Es ist also ebenso ein Instrument der Wahlfreiheit wie es der Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren ist. Beide Instrumente sind gleich wichtig. Häusliche oder außerhäusliche Betreuung dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Eine moderne Gesellschaft muss jedes Familienmodell gleichermaßen unterstützen. Nur dann können junge Eltern wirklich wählen, wie sie Familie leben wollen.

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