Für die Region
Tabakrichtlinie bedroht BAT-Werk Bayreuth / Keine weiteren Regulierungen: Bundestagsabgeordneter Koschyk gegen deutschen Alleingang – Produktionsstillstand droht
7. Juni 2016
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Bayreuth. In Briefen an die CSU-Landesgruppenvorsitzende Gerda Hasselfeldt, Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt und den bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer macht sich der Bundestagsabgeordnete Hartmut Koschyk (CSU) für das Bayreuther Werk des Zigarettenherstellers British American Tobacco (BAT) stark. Im Hinblick auf die Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie blicke er mit großer Sorge auf den Erhalt der dortigen Arbeitsplätze, schreibt Koschyk. Das BAT-Standort Bayreuth ist weltweit der drittgrößte, beschäftigt rund 1500 Mitarbeiter und gilt damit als wichtiger Wirtschaftsfaktor für ganz Oberfranken.

Anders als in den Nachbarländern Polen oder Tschechien habe der Bundestag den Herstellern bei der Umsetzung der Tabakrichtlinie und des Tabakerzeugergesetzes keine verlängerte Umsetzungsfrist zugestanden. Bis zum Stichtag 20. Mai 2016 habe gerade einmal die Hälfte der EU-Mitgliedsstaaten die Richtlinie umgesetzt. Folge sei ein erheblicher Wettbewerbsnachteil für die deutschen Hersteller. Deshalb habe Koschyk auch im Hinblick auf den Erhalt von 1500 Arbeitsplätzen nicht zugestimmt.

Nun will die Bundesregierung zum einen weitere Regulierungen, die über die EU-Richtlinien hinausgehen, in das parlamentarische Verfahren einbringen. Zum anderen hatte Bundesagrarminister Schmidt einen Entwurf auf den Weg gebracht, in dem zahlreiche Zusatzstoffe für Tabakprodukte und E-Zigaretten verboten werden sollen.

So sinnvoll eine solche Negativliste aus gesundheits- und verbraucherpolitischen Gründen auch sei, so sehr ginge sie in Deutschland über die Bestimmungen des Koalitionsvertrags, nach dem Vorgaben aus Brüssel eins zu eins umgesetzt werden sollen, hinaus. Auf europäischer Ebene hätten sich die Staaten bereits verständigt, für Zusatzstoffe einen gemeinsamen Rahmen festzulegen.

Noch gravierender sei es aber, dass die Verbotslisten, die erst im vierten Quartal beschlossen werden, rückwirkend zum 20. Mai in Kraft treten sollen. Das würde dazu führen, dass sich alle, seit dem 20. Mai hergestellten Zigaretten und Tabakprodukte als rückwirkend nicht verkehrswürdig erweisen könnten. Zu einem Zeitpunkt, an dem die Umsetzung des Tabakerzeugnisgesetzes nicht einmal abgeschlossen ist, drohe nunmehr ein wochenlanger Produktionsstillstand, wenn ohne Vorwarnung alle Rezepturen auf eine rückwirkend in Kraft tretende Verordnung angepasst werden müssten.

Koschyk ging in seinem Schreiben auch auf harte Konkurrenzsituation von Bayreuth mit anderen Werken in Osteuropa ein. BAT Deutschland, die Stadt Bayreuth und die Bayerische Staatsregierung seien derzeit intensiv bemüht, den Fortbestand des Bayreuther Werkes zu sichern. „Ein Stellenabbau würde die Region vor eine innere Zerreißprobe stellen“, so Koschyk. Gesundheitsschutz müsse mit Augenmaß vorgenommen werden und sinnvolle Maßnahmen zum Nichtraucherschutz dürften nicht dazu führen, Arbeitsplätze in Bayreuth und anderen Standorten der Tabakwirtschaft in Deutschland leichtfertig zu gefährden.

Stephan Herbert Fuchs

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