Für die Region
Wichtige Bausteine im Versorgungsgefüge der Gesundheitsregion / Für den Erhalt der Reha-Kliniken in Bayreuth und Bischofsgrün
9. März 2016
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In einem Schreiben hat sich der Bayreuther Bundestagsabgeordnete Hartmut Koschyk bei den Vorständen der Deutschen Rentenversicherung Christian Amsinck und Cord Peter Lubinski für den Erhalt der beiden Reha-Kliniken in Bayreuth und Bischofsgrün ausgesprochen. Wie berichtet  soll entweder die Klinik Herzoghöhe in Bayreuth oder die Bischofsgrüner Höhenklinik, beide gehören zum Klinikverbund der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern, geschlossen werden. So steht es in einem Papier des Bundesrechnungshofes der die Ansicht vertritt, dass ein privater Träger eine solche Klinik wirtschaftlicher betreiben kann. Eine endgültige Entscheidung über die Zukunft der beiden Kliniken wird bereits zum 23. März erwartet.

Für die Stadt Bayreuth und die Gemeinde Bischofsgrün seien die Aufrechterhaltung und die Erweiterung der Reha-Kliniken von elementarer strukturpolitischer Bedeutung, schrieb Koschyk. Beide Einrichtungen seien ein wichtiger Baustein, um die medizinische Versorgungsqualität im Hinblick auf Rehabilitationsmaßnahmen zu sichern.

Die aktuellen Auslastungszahlen mit einer durchschnittlichen Belegung von über 95 Prozent zeigten eindrucksvoll, dass die Rahmenbedingungen für die beiden Standorte Bayreuth und Bischofsgrün stimmen. Auch im Verbund mit den anderen regionalen Kliniken und den Schwerpunkten Orthopädie, Onkologie sowie ergänzender Ambulanz bildeten beide Reha-Kliniken einen wichtigen Baustein im Versorgungsgefüge der Gesundheitsregion Bayreuth Stadt und Land.

Die Forderung, diese gewachsenen Versorgungsstrukturen aufzulösen bedeute daher eine Stärkung außeroberfränkischer Verdichtungsräume, die den Vorgaben der Raumordnung zuwider läuft.

Gerade im Hinblick auf den demografischen Wandel nannte es Koschyk eine Schwächung der Region, wenn eine, oder gar beide Rehakliniken aus Einsparungsgründen geschlossen würden. Der Bundesrechnungshof habe zwar gerügt, dass eine bessere Wirtschaftlichkeitsberechnung erzielt werden muss, er habe jedoch keineswegs die Schließung der beiden Häuser gefordert. Daher sollte nach den Worten des Abgeordneten eine effektivere Zusammenarbeit im Focus der aktuellen Diskussion stehen. Ebenso wäre ein intensiverer Austausch mit dem Klinikum Bayreuth oder den Kliniken und Krankenhäusern in Kulmbach, Marktredwitz, Münchberg, Hof, Selb und Kemnath optimal möglich, zumal die Rehakliniken Bayreuth und Bischofsgrün dabei absolut zentral liegen.

Ausdrücklich wandte sich Koschyk auch gegen die Aussagen des Bundesrechnungshofes, dass die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern die beiden Kliniken nur mit eigenen Versicherten belegen darf. Dadurch würden langjährige Vereinbarungen mit anderen Versicherungsträgern ignoriert und die beiden Reha-Kliniken in einen nicht hinnehmbaren Standortwettbewerb gedrängt.

Ostoberfranken gehöre seit Jahrzehnten zu den strukturschwachen Teilräumen, die im Sinne der Landesplanung gefördert werden sollten. Die Forderung der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse gehöre seit Jahrzehnten zur zentralen Leitvorstellung des Bundes und der Länder. Wenn nun an den beiden Standorten Bayreuth und Bischofsgrün eine Spezialisierung im Gesundheitsbereich erfolgt, sei dies nichts anderes als eine Umsetzung des Zieles der Raumordnung. Koschyk: „Die Forderung, diese gewachsenen Versorgungsstrukturen aufzulösen bedeute daher eine Stärkung außeroberfränkischer Verdichtungsräume, die den Vorgaben der Raumordnung zuwider läuft.“

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