Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Hartmut Koschyk, gemeinsam mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, dem außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafter der Volksrepublik China in der Bundesrepublik Deutschland, S.E. Herrn Shi Mingde, und Botschaftsrat Weige Zhu
Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Hartmut Koschyk, hat gemeinsam mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, den außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafter der Volksrepublik China in der Bundesrepublik Deutschland, S.E. Herrn Shi Mingde, getroffen, um sich über aktuelle politische Fragen in den bilateralen Beziehungen auszutauschen.
Bundesminister Müller besuchte im Oktober vergangenen Jahres die VR China zu politischen Gesprächen. Bundesbeauftragter Koschyk hatte während des Peking-Aufenthalts den Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, bei dessen Begegnung mit dem chinesischen Handelsminister Hucheng Gao begleitet. Dabei vereinbarten beide Minister eine Kommission mit leitenden Beamten beider Ministerien, welche Vorschläge für eine neue Ausrichtung der Zusammenarbeit beider Länder im Bereich der wirtschaftlichen Zusammenarbeit erarbeiten soll. Schwerpunkt der deutsch-chinesischen Zusammenarbeit in dieser Hinsicht sollen die Themen Klimaschutz, Welternährung und nachhaltige urbane sowie ländliche Entwicklung bilden. Bereits im Vorfeld des Besuches von Bundesminister Müller in der VR China hatte er und sein chinesischer Amtskollege bei den deutsch-chinesischen Konsultationen in Berlin ein Abkommen unterzeichnet, das eine neue Partnerschaft mit China im Bereich globaler Zukunftsherausforderungen vorsieht.
Während seines Besuches in Peking hatte Bundesbeauftragter Koschyk mit dem Vizeminister der Kommission des Chinesischen Staatsrates für nationale Minderheiten, Li Zhao, ein ausführliches Gespräch zur Minderheitenpolitik in Deutschland und der VR China geführt. Dabei diskutierte man auch das Spannungsfeld von weitreichender Teilhabe und Entfaltung nationaler Minderheiten in Staat und Gesellschaft einerseits und einem entsprechenden Loyalitätsverhältnis der Minderheiten gegenüber Staat und Gesellschaft andererseits. Zum Abschluss der Begegnung wurde ein gegenseitiger Besuchsaustausch vereinbart, um in Minderheitenfragen intensiver zusammen zu arbeiten. Es herrschte Übereinstimmung hinsichtlich der präventiven Wirkung einer umfassenden Minderheitenpolitik sowohl für ein friedliches innerstaatliches Zusammenleben als auch für ein gutnachbarschaftliches Verhältnis zwischen den Staaten, die von wechselseitigen Minderheitenfragen betroffen sind.
Im Nachgang zu dem Besuch von Bundesminister Dr. Müller und Bundesbeauftragten Koschyk in der VR China tauschte man sich über Fortschritte bei der Umsetzung der im Oktober vergangenen Jahres getroffenen Vereinbarungen aus. Die VR China hat eine beachtliche wirtschaftliche Entwicklung vorzuweisen. Ökologische und soziale Fragen werden deshalb für eine nachhaltige Entwicklung immer wichtiger. Hier will Deutschland eng mit der VR China zusammenarbeiten und neue Innovationspartnerschaften beim Klimaschutz, in der Umwelt- und Energietechnik, aber auch in der Ernährungssicherung ausloten. Für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ist die neue Rolle der VR China als globaler Entwicklungspartner Chance und Herausforderung zugleich. Chinas entwicklungspolitisches Engagement kann die Bemühungen zur Erreichung der globalen Entwicklungsziele voranbringen und hierbei neue Perspektiven eröffnen. Daher kommt es darauf an, dass die VR China zukünftig noch stärker in die Lösung globaler Entwicklungsfragen und in internationale Verantwortungssysteme eingebunden wird.
Hinsichtlich der Minderheitensituation und Minderheitenpolitik in beiden Ländern sind sowohl Parallelen als auch Unterschiede erkennbar. So verfügt die VR China über 55 ethnische Minderheiten neben der hanchinesischen Mehrheitsbevölkerung. In Deutschland sind 4 nationale Minderheiten und die Sprechergruppe der Niederdeutschen anerkannt. Die chinesische Minderheitenpolitik ist von den Verfassungs- und Gesetzesvorgaben der VR China bestimmt, die deutsche Minderheitenpolitik basiert auf den Vorgaben der zwei minderheitenrechtlichen Vereinbarungen des Europarates, deren Einhaltung von den zuständigen Institutionen des Europarates überwacht wird. Übereinstimmungen gibt es in den Förderinstrumenten, was die Wahrung von Sprache, Kultur und Traditionen nationaler Minderheiten in beiden Staaten anbelangt. In China gibt es eine sehr ausgeprägte und lange Tradition der Erforschung der angestammten ethnischen Minderheiten, in Deutschland ist dieser Forschungsbereich eher bescheiden entwickelt.
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