International
Öffentliche Abendveranstaltung im Rahmen des Symposiums „Integration von religiösen und ethnischen Minderheiten im Osten Europas“
14. September 2016
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Mit dem Vorsitzenden des Rates der Deutschen in der Ukraine, Wolodymyr Leysle, der Vertreterin des Demokratischen Forums der Deutschen in Rumänien, Christiane Cosmatu, dem Vertreter der Landesselbstverwaltung der Ungarndeutschen, Dr. Koloman Brenner und dem Vorsitzenden des Karpatendeutschen Vereins in der Slowakei, Dr. Ondrej Pöss

Die Konrad-Adenauer-Stiftung führt in Kooperation mit dem Rat der Deutschen in der Ukraine in Uschhorod (Ungwar) und Mukatschewe (Munkatsch) in der Karpatenukraine ein Symposium zum Thema „Integration von religiösen und ethnischen Minderheiten im Osten Europas“ durch, an dem auch der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Hartmut Koschyk MdB, teilnimmt.

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Gemeinsam mit den Leitern der Auslandbüros der Konrad-Adenauer-Stiftung in Budapest/Ungarn, Frank Spengler, und in Kiew/Ukraine, Gabriele Baumann, sowie dem Präsidenten der Stiftung Deutsche Kultur im Östlichen Europa, Klaus Weigelt

Die Region Transkarpatien und der Bezirk Oberfranken, in dem der Wahlkreis Bayreuth-Forchheim von Bundesbeauftragten Koschyk liegt, verbindet seit rund 15 Jahren eine Partnerschaft. Im Frühjahr 2000 wurden erste Kontakte zwischen dem Bezirk Oberfranken und dem Oblast Transkarpatien aufgenommen. Der Hintergrund für die Kontaktaufnahme reicht weit in das frühe 18. Jahrhundert zurück. Auf Geheiß des Fürstbischofs Friedrich Karl von Schönborn brach 1731 der erste Zug von rund 50 oberfränkischen Bauern- und Handwerkerfamilien aus dem Hochstift Bamberg in das heutige Transkarpatien auf, um dort das von Krieg verwüstete Land des Fürstbischofs aufzubauen. Heute leben die Nachkommen dieser sogenannten Schönborn-Franken in Transkarpatien und pflegen die Sprache und die Traditionen ihrer Vorfahren. Die Verbindung zu den Nachkommen dieser fränkischen Siedler aus dem 18. Jahrhundert sollen belebt und gefestigt werden. Diese aus der Vergangenheit stammenden verbindenden Elemente zwischen den beiden Regionen gaben den Ausschlag, eine Partnerschaft zwischen dem Bezirkstag von Oberfranken und dem Gebietsrat von Transkarpatien einzugehen.

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Mit dem Vorsitzenden des Rates der Deutschen in der Ukraine, Wolodymyr Leysle und dem Kultur- und Minderheiten-Referenten der Deutschen Botschaft Kiew Dr. Christian Hattendorff

Im Rahmen des Symposiums „Integration von religiösen und ethnischen Minderheiten im Osten Europas“ wurde die aktuelle Situation der deutschen Minderheiten in der Ukraine, Rumänien, Ungarn und der Slowakei besprochen.

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Der Direktor des Instituts für Ökologische und Religiöse Studien, Dr. Alexandr Bokotei, Pfarrer Josef Trunk von der Röm.Kath. Diözese Munkatschewo, Mychajlo Halin von den Jüdischen Gemeinden in Transkarpatien, Gabriele Baumann, Leiterin des Auslandsbüros der Konrad-Adenauer-Stiftung in Kiew/Ukraine

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Die Vertreter der Rumänischen Minderheit, der Slowakischen Minderheit und der Ungarischen Minderheit in Transkarpatien informieren über ihre Lage in Transkarpatien

Vasyl Brensowytsch (Vorsitzender der Gesellschaft für ungarische Kultur Transkarpatiens), Taras Dazjo (Mitglied des Transkarpatischen Verbandes „Dacia“) und Josef Geinisch (Vorsitzender der Kultur- und Bildungsorganisation „Maticaslavezka“ von Uschhorod) berichteten auch über verschiedene Lebensaspekte der ungarischen, rumänischen und slowakischen Minderheiten in der Ukraine. Vertreter der römisch-katholischen und jüdischen Gemeinden besprachen die Lage der religiösen Gemeinden nationaler Minoritäten in der Karpatenregion.

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Mit dem Vorsitzenden des Ausschusses für Menschen- und Minderheitenrechte des Ukrainischen Parlaments, Walerij Pazkan

Zum Abschluss des Symposiums in Uschhorod (Ungwar) fand in der Alten Synagoge eine öffentliche Veranstaltung statt, an der neben zahlreichen Vertretern der deutschen, ungarischen, rumänischen und slowakischen Minderheiten sowie Zuständigen der ukrainischen Regierung und des nationalen Parlaments für diese Angelegenheiten u.a. auch der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Hartmut Koschyk MdB, teilnahm.

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Die Alte Synagoge Uschhorod, heute als Konzertsaal genutzt

Bundesbeauftragter Koschyk dankte der Konrad-Adenauer-Stiftung und dem Rat der Deutschen in der Ukraine herzlich für die Durchführung dieses Symposiums und richtete nachfolgende Worte an die anwesenden Gäste:

„Wenn bei dir ein Fremder in eurem Land lebt, sollt ihr ihn nicht unterdrücken. Der Fremde, der sich bei euch aufhält, soll euch wie ein Einheimischer gelten und du sollst ihn lieben wie dich selbst; denn ihr seid selbst Fremde in Ägypten gewesen. Ich bin der Herr, euer Gott.“

Diese Worte entstammen dem 3. Buch Mose, das zu den Schriften gehört, die Juden wie Christen gleichermaßen heilig sind. Sie sind über 3.000 Jahre alt und haben nichts von ihrer Aktualität eingebüßt. Wie oft mögen sie in diesem Gebäude, der Alten Synagoge von Uschhorod, während der feierlichen Gottesdienste aus der Thora vorgelesen worden sein?

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Mit der Leiterin des Auslandsbüros der Konrad-Adenauer-Stiftung in Kiew/Ukraine, Gabriele Baumann, der Vorsitzenden der Deutschen Minderheit in Transkarpatien, Walerija Osowska, und den beiden Rats-Vorsitzenden Mychailo Riwis und Wolodymyr Leysle

Die Juden in Europa, in ihrer ganzen Vielfalt, waren und sind konstitutiv für die Geschichte dieses Kontinents. Insbesondere im Osten Europas tragen sie die Merkmale einer gleichermaßen religiösen wie ethnischen Minderheit, während sie im Westen zum größten Teil sprachlich und kulturell in der Mehrheitsbevölkerung aufgingen und sie somit nur noch den Charakter einer Konfession innerhalb der Gesamtnation tragen. Die Geschichte der Juden in Europa zeigt das ganze Spektrum von Situationen, die Minderheiten innerhalb einer Mehrheitsgesellschaft erleben können: von einem sich gegenseitig befruchtenden Miteinander bis hin zu Ablehnung, Vertreibung und Vernichtung. Für das Volk der Deutschen ist dieses Spannungsverhältnis kaum zu ertragen: Hier die vielen deutschen Nobelpreisträger jüdischer Herkunft, dort das vom nationalsozialistischen Deutschland verübte Menschheitsverbrechen des Holocausts.

Ich empfinde es umso mehr als sehr glücklich, dass wir heute diese öffentliche Abendveranstaltung, die unser heutiges Symposium „Integration von religiösen und ethnischen Minderheiten“ abschließt, in der Alten Synagoge durchführen. Heute Nachmittag haben wir von Herrn Mychailo Halin einen interessanten Vortrag zur Situation der jüdischen Gemeinschaft hier in der Karpatenukraine gehört. Ich stehe noch ganz unter dem Eindruck dieses Symposiums, dessen Vorträge und Diskussionen von tiefer Sachkenntnis und hoher gegenseitiger Wertschätzung gleichermaßen geprägt waren. Ich möchte der Konrad-Adenauer-Stiftung und dem Rat der Deutschen in der Ukraine ganz herzlich für die Durchführung dieser Veranstaltung danken.

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Der Abteilungsleiter für religiöse Angelegenheiten und Minderheitenfragen im Ukrainischen Kulturministerium, Andrij Jurasch

Vor gut 30 Jahren, gegen Ende der 1980er Jahre, schienen Minderheitenkonflikte in Europa im Großen und Ganzen der Vergangenheit anzugehören. Im westlichen Teils des Kontinents waren für viele nationale Minderheiten durch kluge und verantwortungsbewusste Politiker in geschickten Verhandlungen im besten Wortsinne „modi vivendi“ geschaffen worden, ich verweise hier nur auf die Bonn-Kopenhagener Erklärungen von 1955 zugunsten der dänischen Minderheit in Deutschland und der deutschen Minderheit in Dänemark. Auch im kommunistisch beherrschten Teil Europas schienen für viele die Fragen nationaler Minderheiten durch die Anwendung der entsprechenden Lehrkonstrukte eines Wladimir Lenin oder Josip Titos gelöst zu sein. Nur wenige, wenigstens wenige im Westen, erkannten, dass diese sogenannten „Lösungen“ nur Kühlschränke waren, in denen die historisch bedingten Gegensätze eingefroren worden waren. Bei Ausfall der Energieversorgung – die bald durch den ökonomischen Zusammenbruch des sozialistischen Wirtschaftssystems erfolgen sollte – würden sie zwangsläufig wieder aufgetaut.

Zu denjenigen, die auf die brennende Aktualität eines wirkungsmächtigen Minderheitenschutzes hinwiesen, gehörte Ende der 1980er Jahre auch der Heilige Papst Johannes Paul II. In seiner Botschaft zum Weltfriedenstag am 1. Januar 1989 schrieb er:

„Es steht außer Zweifel, dass in diesem Augenblick internationaler Entspannung … die Frage der Minderheiten erheblich an Bedeutung gewinnt und daher für jeden führenden Politiker oder Verantwortlichen von religiösen Gruppen und für jeden Menschen guten Willens Gegenstand aufmerksamer Überlegungen wird.“

Johannes Paul II. hat seine Botschaft zum Weltfriedenstag unter das programmatische Leitwort „Um Frieden zu schaffen, Minderheiten achten!“ gestellt. Erlauben Sie mir, dass ich später noch einige Male auf dieses gleichermaßen theologisch wie auch politisch fundierte und hochaktuelle Dokument zurückkommen werde.

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Mit Lene Dej vom Fernsehsender Transkarpatien und dem Vorsitzenden des Rates der Region Transkarpatien, Mychailo Riwis

Ich möchte im Folgenden Ihnen drei Gedanken grundsätzlicher Art vorstellen, über die wir in Europa – bei aller gebotenen Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles – Konsens erzielen müssen, wenn wir angemessene, tragfähige und zukunftsfähige Lösungsmodelle für offene Minderheitenfragen entwickeln wollen.

Erstens, wir sollten nicht mit dem unscharfen Begriff „Toleranz“ operieren. Ich vermeide dieses Wort in all meinen Äußerungen als Beauftragter der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten konsequent. Das lateinische Grundwort „tolerare“ bedeutet „erdulden“, „ertragen“, ja: „aushalten“. Toleranz bringe ich gegenüber Eigenschaften und Verhaltensweisen auf, die ich innerlich ablehne, weil ich sie für schlecht halte. Ein Nichtraucher kann etwa Toleranz gegenüber Rauchern aufbringen, obwohl er Rauchen für schlecht hält. Ich halte aber religiöse und ethnische Minderheiten nicht für schlecht, schon gar nicht deren Angehörige.

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Pfarrer Josef Trunk aus Deutschland ist seit über 20 Jahren in der Diözese Mukatschewo in der Seelsorge tätig

Es darf deshalb nicht um irgendeine Toleranz gehen, es muss vielmehr um eine echte Akzeptanz gehen. Wieder macht der Rückgriff auf das lateinische Grundwort den Unterschied deutlich: „accipere“ bedeutet „annehmen“, in einigen Kontexten sogar „gutheißen“. Genau hierauf kommt es an: Die Angehörigen der nationalen Minderheiten müssen sich innerhalb der Mehrheitsgesellschaft im Wortsinne „akzeptiert“, also angenommen fühlen. Akzeptanz bedeutet Wertschätzung des anderen. Das Andere wird angenommen, ohne das eine Besserstellung des Eigenen beansprucht wird. Echte, aufrichtige Akzeptanz macht den Weg frei für die gegenseitige Bereicherung zwischen den Ethnien und Konfessionen. Papst Johannes Paul II. hat in seiner genannten Botschaft sehr treffend formuliert:

„Die Einheit des Menschengeschlechts besagt, dass die gesamte Menschheit über ihre ethnischen, nationalen, kulturellen und religiösen Unterschiede hinaus eine Gemeinschaft bildet, die keine Diskriminierung unter den Völkern zulässt und auf gegenseitige Solidarität ausgerichtet ist. Die Einheit verlangt auch, dass die Verschiedenheiten unter den Mitgliedern der Menschheitsfamilie für die Stärkung der Einheit selbst fruchtbar gemacht werden, anstatt neue Spaltungen zu verursachen.

Die Verpflichtung, die Verschiedenheit anzunehmen und zu schützen, betrifft nicht nur den Staat oder die Gruppen. Jede Person als Mitglied der einen Menschheitsfamilie muss den Wert der Verschiedenheit unter den Menschen verstehen und achten und ihn auf das Gemeinwohl hinordnen. Ein offener Geist, der bestrebt ist, das kulturelle Erbe der Minderheiten, dem er begegnet, besser zu begreifen, wird dazu beitragen, Haltungen zu überwinden, welche gesunde gesellschaftliche Beziehungen behindern. Es handelt sich hierbei um einen Prozess, der kontinuierlich fortgeführt werden muss; denn solche Haltungen wiederholen sich nur allzu oft unter neuen Formen.“

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Mit dem Vertreter der Jüdischen Gemeinden in Transkarpatien, Mychailo Halin

Aus der echten Akzeptanz erwächst – und hier komme ich zu dem zweiten Aspekt, auf den ich eingehen möchte – die Bereitschaft, dass Angehörige religiöser und ethnischer Minderheiten ihre kulturellen Wurzeln nicht verbergen oder gar verleugnen müssen. Die Loyalität zum Heimatstaat leidet in keinster Weise unter einem eindeutigen Bekenntnis zur eigenen Religion, Sprache und Kultur seitens einer religiösen oder ethnischen Minderheit, soweit die Rechtsordnung anerkannt und beachtet wird. Die Mehrheitsbevölkerung ist aufgerufen, die Minderheiten beim Erhalt und der Pflege ihres sprachlichen, spirituellen und kulturellen Erbes zu unterstützen. Papst Johannes Paul II. definiert die Einhaltung der Schutzstandards für nationale und religiöse Minderheiten sogar als Gradmesser für die freiheitliche und demokratische Entwicklung insgesamt:

„Denn die Achtung [den Minderheiten] gegenüber muss in gewisser Weise als der Prüfstein für ein harmonisches gesellschaftliches Zusammenleben und als Beweis für die von einem Land und seinen Einrichtungen erreichte gesellschaftliche Reife angesehen werden. In einer wirklich demokratischen Gesellschaft den Minderheiten die Teilnahme am öffentlichen Leben zu gewährleisten, ist ein Zeichen für einen gehobenen gesellschaftlichen Fortschritt. Er gereicht all jenen Nationen zur Ehre, in denen allen Bürgern in einem Klima wirklicher Freiheit eine solche Teilnahme garantiert ist.“

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Mit der Vertreterin der Roma-Minderheit in Uschhorod, Eleonora Kultschar

Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn die Minderheit zu diesem Zwecke Beziehungen zu Angehörigen derselben Ethnie und Konfession in benachbarten Staaten sucht und pflegt. Dieses betont auch die Friedensbotschaft des Papstes:

„Das Recht [der Minderheit, die eigene Kultur zu bewahren und zu entfalten,] ist eng mit [dem Recht] verbunden, mit Gruppen Beziehungen zu unterhalten, die ein gemeinsames kulturelles und geschichtliches Erbe haben und auf dem Territorium anderer Staaten leben“.

Deshalb sind unterstützende Programme seitens der sogenannten „Mutterstaaten“ – also der Staaten, in der die entsprechende Ethnie die Mehrheitsbevölkerung bildet – für den Spracherwerb und –erhalt sowie für auf Identitätsstärkung und Gemeinschaftsförderung für nationale Minderheiten abzielende Maßnahmen als Ergänzung zur Minderheitenschutzpolitik des Heimatstaates grundsätzlich sehr zu begrüßen. Von der so erhaltenen oder gar wiederbelebten bilingualen und bikulturellen Kompetenz von Angehörigen nationaler Minderheiten profitieren nicht nur diese selbst. Auch die jeweiligen Heimatstaaten und die jeweiligen Mehrheitsbevölkerungen können hieraus Vorteile ziehen. Gerne führe ich hierfür ein Beispiel mit Bezug auf die Ukraine an:

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Das Pracht-Ensemble aus Odessa, dem Künstler aus der Deutschen Minderheit in der Ukraine angehören, hat den Fest-Abend in der Alten Synagoge in Uschhorod musikalisch umrahmt. Das „Pracht-Ensemble“ wurde im Jahre 2014 in Odessa gegründet und ist eine der wenigen Musikgruppen, die sich dynamisch entwickelt und darauf spezialisiert hat, altertümliche Musik auf historischen Instrumenten, wie etwa auf dem Cembalo (Clavicembalo), der Mandoline und der Gitarre zu spielen. Die Musiker des „Pracht-Ensembles“ sind Preisträger internationaler und ukrainischer Wettbewerbe. Das „Pracht-Ensemble“ gibt Darstellungen sowohl in der Ukraine, als auch im Ausland. Große Aufmerksamkeit verwenden die Musiker für das Suchen von vergessenen Meisterwerken europäischer Klassiker und bieten auch gute Musik von Komponisten der Gegenwart an.

Letztes Jahr im November haben wir im Bundesministerium des Innern eine große Veranstaltung mit deutschen Vertriebenen und Aussiedlern sowie mit Vertretern deutscher Minderheiten aus ganz Europa durchgeführt, die wir unter die Leitworte „Heimat – Identität – Glauben gestellt“ haben. Ich bin fest davon überzeugt, dass Heimat, Identität und Glaube zusammen einen harmonischen Dreiklang bilden, fehlt einer dieser Töne, ist die ganze Harmonie dahin.

Mit dabei bei der Veranstaltung war die seinerzeit amtierende Miss Germany, die aus der südlichen Ukraine stammende Olga Hoffmann. Olga Hoffmann steht beispielhaft für die überwältigende Mehrheit der Aussiedler, die aus mittel-, ost- und südosteuropäischen Ländern sowie aus der früheren Sowjetunion bzw. ihren Nachfolgestaaten in den letzten Jahrzehnten nach Deutschland gekommen sind: Sie erachten die Bundesrepublik Deutschland als ihre Heimat, als „ihr Land“; sie bleiben jedoch auch den Ländern, in denen sie und ihre Vorfahren so lange gelebt haben, emotional und sehr freundschaftlich verbunden. Olga Hoffmann nutzt heute ihre Popularität und engagiert sich für ukrainische Kinder, die durch die kriegerischen Auseinandersetzungen Eltern oder andere Verwandte verloren haben.

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Natalija Skrjabina spielt auf einzigartigen Instrumenten, wie der barocken portugiesischen Mandoline, der Laute und der Gitarre

Beispiele für den Nutzen einer guten Minderheitenpolitik auch für die Mehrheitsbevölkerung lassen sich viele finden. So kann das Bestehen einer guten Minderheitenschule mit entsprechendem Sprachunterricht, die auch Kindern der Mehrheitsbevölkerung offensteht, ausschlaggebend für die Investitionsentscheidung einer ausländischen Firma sein, die dann Arbeitsplätze für die Bevölkerung in der Region schafft.

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Die Sängerin des Ensembles, Olena Richter, verfügt über eine elegante und herausragend professionelle Gesangstechnik des Barockstils. Der Gründer und Ideengeber des Ensembles ist der Komponist, Cembalist und Arrangeur Andrij Pracht 

Bei der Unterstützung nationaler und religiöser Minderheiten durch Nachbarstaaten ist jedoch eines von entscheidender Bedeutung, was ich hier als dritten Punkt ausführen möchte: Ein Staat darf nicht die Menschen derselben Sprache oder Religion, die in einem anderen Staat leben, für seine eigenen Zwecke instrumentalisieren und damit missbrauchen. Insbesondere darf nicht die territoriale Integrität von Staaten und die Unverletzlichkeit von völkerrechtlich anerkannten Grenzen in Frage gestellt oder gar durch militärische Gewalt gebrochen werden. Unterstützungsleistungen müssen immer auch darauf ausgerichtet sein, die Loyalität der Angehörigen der Minderheit gegenüber ihrem Heimatstaat zu erhalten und zu stärken sowie ihre bestmögliche Mitwirkung als gleichberechtigte Staatsbürger in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ihres Heimatstaates anzustreben. Das Recht der Minderheiten auf Erhalt, Pflege und Entwicklung ihres religiösen, kulturellen und sprachlichen Erbes sowie deren staatsbürgerliche Loyalität gegenüber ihrem Heimatstaat sind die zwei Seiten ein und derselben Medaille!

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Deshalb tun die sogenannten „Mutterstaaten“ gut daran, den vertrauensvollen und konstruktiven Dialog nicht nur mit den Vertretern „ihrer“ Minderheiten, sondern auch und gerade mit den Regierungen und Verwaltungen der jeweiligen Heimatstaaten zu suchen. Wir als Bundesregierung haben hier mit dem Format regelmäßig tagender bilateraler Kommissionen mit den Regierungen der Heimatstaaten der deutschen Minderheiten sehr gute Erfahrungen gemacht. Deshalb bin ich sehr froh, dass es im Mai dieses Jahres gelungen ist, zum ersten Mal seit fast 15 Jahren wieder die Sitzung einer deutsch-ukrainischen Regierungskommission abzuhalten, die gemeinsam von der 1. Stellvertretenden Kulturministerin der Ukraine, Frau Switlana Fomenko, und mir in Kiew geleitet wurde. Die Tatsache, dass die ukrainische Regierung bereit war, trotz schwierigster politischer, wirtschaftlicher und nach wie vor noch angespannter Sicherheitslage die Arbeit in der Regierungskommission wieder aufzunehmen, ist ein wichtiges Signal für die Deutsche Minderheit in der Ukraine. Die Wiederaufnahme der Arbeit der Deutsch-Ukrainischen Regierungskommission für die Angelegenheiten der in der Ukraine lebenden Personen deutscher Abstammung ist auch ein Zeichen dafür, welche Priorität die ukrainische Regierung den bilateralen Beziehungen zur Bundesrepublik Deutschland, aber auch dem europäischen Kontext des Minderheitenschutzes beimisst. Ich bin Frau Ministerin Fomenko sehr dankbar dafür, dass sie die Bereitschaft der ukrainischen Regierung bekräftigt hat, die deutsche Minderheit bei deren Kultur- und Bildungsarbeit auch weiterhin zu unterstützen. Ich verspreche mir auch viel davon, dass künftig in die Planung der Fördermaßnahmen Vertreter von regionalen Verwaltungen einbezogen werden sollen und mit Behörden und Einrichtungen, die im deutsch-ukrainischen Jugendaustausch tätig sind, eine stärkere Kooperation stattfinden soll. Für die deutsche Bundesregierung sichere ich Ihnen zu, dass wir unsere Unterstützung für die deutsche Minderheit in der Ukraine auch künftig in völliger Transparenz und im Geiste guter Nachbarschaft leisten wollen.

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Im Foyer der Alten Synagoge in Uschhorod wurde eine Ausstellung mit Werken von Künstlern aus der Deutschen Minderheit in der Ukraine gezeigt

Der Verlauf der Regierungskommissionssitzung im Mai in Kiew sowie der Geist von Verständigung und Zusammenarbeit, der auf dem heutigen Symposium zutage trat, machen mich sehr zuversichtlich, dass die heutige Ukraine auch in Frage des Minderheitenschutzes ihre „europäische Wahl“ bereits getroffen hat. Das kann für die ganze Region beispielgebend wirken und auch zu einer Entwicklung in Richtung Frieden und Stabilität in der gesamten Ukraine beitragen.

Ich wünsche der Ukraine eine gute Zukunft!

Den Redebeitrag von Bundesbeauftragten Koschyk können Sie hier herunterladen.

Alle Informationen zum Symposium auf der Internetseite des Auslandsbüros der Konrad-Adenauer-Stiftung Ukraine finden Sie hier 

Informationen zum Besuch von Bundesbeauftragten Koschyk auf der facebook-Seite des Auslandsbüros der Konrad-Adenauer-Stiftung Ukraine finden Sie hier.

Zum Internetportal der Deutschen in der Ukraine gelangen Sie hier

Weiterführende Informationen zur Partnerschaft mit dem Bezirk Oberfranken finden Sie hier.

Einen Artikel zur 7. Deutsch-Ukrainische Regierungskommission für die Angelegenheiten der in der Ukraine lebenden Personen deutscher Abstammung finden Sie hier.

 

 

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