Die Bundesregierung hat in dieser Woche die sogenannte „Bürokratiebremse“ beschlossen. Ab 1. Juli 2015 sollen Unternehmen für neue Vorschriften gleichzeitig an anderer Stelle von Auflagen entlastet werden.
Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz werden einzelne Maßnahmen der im Bundeskabinett am 11. Dezember 2014 beschlossenen Eckpunkte zur weiteren Entlastung der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie kurzfristig umgesetzt. Die Wirtschaft wird um rund 744 Millionen Euro pro Jahr entlastet.