Am 14.9.2013 ist das Zehnte Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes (10. BVFGÄndG) in Kraft getreten. Es hat die Zusammenführung bislang getrennter Spätaussiedlerfamilien wesentlich erleichtert und die Möglichkeiten zum Sprachnachweis für deutsche Volkszugehörige erweitert. Dadurch hat sich der Zuzug von Spätaussiedlern und deren Familienangehörigen deutlich erhöht: Kamen im Jahr 2013 nur noch 2.427 Personen, waren es im vergangenen Jahr 5.649 Spätaussiedler und Angehörige. Der Zuzug von Spätaussiedlern und Familienangehörigen liegt auch im ersten Quartal 2015 auf ähnlichem Niveau: So wurden in diesem Jahr bis einschließlich März bereits 1.042 Personen aufgenommen.