Ab 1. April gibt es eine staatliche Förderung für energetische Maßnahmen an allen Gebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur. Dies gilt für sämtliche Gebäude, die kommunalen und sozialen Zwecken dienen, also zum Beispiel auch für Vereinsheime, Rathäuser oder Krankenhäuser. Kommunale und gemeinnützige Träger erhalten von der Kreditanstalt für Wiederaufbau hierfür zinsgünstige Kredite. Die bisherige Beschränkung […]