Das Finanzamt schreibt LKW-Fahrern seit 2013 vor, Buch zu führen über beruflich veranlasste Reisenebenkosten. Kosten für den Toilettengang oder das Duschen an Autobahnen können LKW-Fahrer, die aufgrund einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit im LKW übernachten, seit Jahresanfang nicht mehr pauschal von der Steuererklärung absetzen. Drei Monate lang müssen sie nun in einem Fahrtenbuch die tatsächlich […]