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Braucht Wettbewerb starke Kartellämter? Hartmut Koschyk sagt entschieden „Ja“!
17. Juli 2010
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Grundlage unserer erfolgreichen Sozialen Marktwirtschaft ist der Wettbewerb. Märkte mit starkem Wettbewerb führen auch in unserer Region zu sinkenden Preisen, neuen innovativen Produkten und zwingen die Unternehmen sich schnell an neue Herausforderungen anzupassen.

Bestes Beispiel in unserer Region ist hierfür die Firma Zapf, die nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland das Betonmonopol durch eine Eingabe beim Bundeskartellamt zu Fall brachte und dadurch auch Symbol und Wegbereiter unserer neuen marktwirtschaftlichen Ordnung wurde. Die Firma Zapf trug so den gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung und leistete einen entscheidenden Beitrag, der Sozialen Marktwirtschaft im Sinne von Ludwig Erhard in unserem Land Geltung zu verschaffen. Voraussetzung für funktionierenden Wettbewerb ist „Waffengleichheit“ der Marktakteure. Um diese „Waffengleichheit“ zu gewährleisten, braucht man starke Kartellämter sowohl auf Bundes- wie auf Landesebene. Das Bundeskartellamt mit seinen 320 leistungsstarken Mitarbeitern gehört zu den effizientesten Kartellämtern weltweit.

Zu den Aufgaben der Kartellämter gehören neben Fusionskontrolle, Missbrauchsaufsicht über die marktbeherrschenden Unternehmen und Vergaberechtsschutz die Durchsetzung des Kartellverbots. Allein im vergangenen Jahr verhängte das Bundeskartellamt Bußgelder in Höhe von 175 Millionen Euro gegen Unternehmen die schwerwiegende Wettbewerbsbeschränkungen zu verantworten hatten. Dazu zählen in erster Linie Preisabsprachen, Quotenabsprachen und die Aufteilung von Märkten zwischen Wettbewerbern. Dadurch wurde die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit anderer Unternehmen behindert, was zu höheren Verbraucherpreisen führte.

Das Bundeskartellamt prüft nach Angaben von seinen Präsidenten, Andreas Mundt, zum Beispiel bereits seit 2008, ob Preisabsprachen die Kraftstoffpreise in die Höhe treiben. Zu Ostern diesen Jahres wurde an jeweils hundert Tankstellen in vier Großstädten untersucht, ob die Preise tatsächlich zum Osterwochenende steigen, ob sie schneller steigen als sinken, und ob bestimmte Konzerne dabei regelmäßig vorpreschen. Allerding wird laut Bundeskartellamt der Benzinpreis von vielen Faktoren beeinflusst, wie zum Beispiel dem Wechselkurs zum Dollar, den Spekulationen und dem Ölpreis. Der Markt ist darüber hinaus extrem transparent. Jeder Tankwart meldet an seine Konzernzentrale die Preise der umliegenden Tankstellen. Diese Transparenz führt dazu, dass sich die Preise gleichförmig bewegen.

Jüngstes Beispiel für die erfolgreiche Arbeit des Bundeskartellamtes ist bei der Erhebung von Bankgebühren zu verbuchen. Nach harscher Kritik hatten sich die Banken freiwillig geeinigt, wie viel Gebühren sie höchstens von Fremdkunden kassieren wollten. Doch die Vereinbarung zum Verbraucherschutz geht dem Bundeskartellamt nicht weit genug. Das Bundeskartellamt hat daher den gemeinsamen Vorschlag der deutschen Bankenverbände abgelehnt, die Kosten für das Abheben an fremden Geldautomaten auf maximal 5 Euro zu begrenzen. In dem Brief kritisierte das Amt, dass sich die Höchstgrenze wie ein Festbetrag auswirken würde: Kaum eine Bank würde unter diesem Preis bleiben.

175 Millionen Euro Bußgelder bei einem Gesamthaushalt für das Bundeskartellamt in Höhe von 24 Millionen Euro in 2009 bedeutet, dass das Bundeskartellamt für jeden Euro Steuergeld über sieben Euro an Staatseinnahmen generiert hat. Daher wäre es falsch, hier zu sparen. Sollten – wie bisher geplant – in jedem Jahr vier Vollzeitstellen eingespart werden, müsste bereits nach zwei Jahren eine Kartellrecht-Beschlusskammer gestrichen werden. Das darf nicht passieren. Intelligentes Sparen darf nicht dazu führen, dass strafbares Handeln im Wirtschaftsverkehr ungesühnt bleibt und gleichzeitig die Staatseinnahmen deutlich sinken. Wettbewerb braucht starke Kartellämter, um damit die Grundlage der sozialen Marktwirtschaft zu gewährleisten.

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