Zur Diskussion
Grundgesetzänderung zum Abbau von Haushaltsdefiziten?
27. Mai 2009
0

grundgesetzMit der deutschen Vereinigung am 3. Oktober 1990 und der damit einhergehenden Herstellung der staatlichen Einheit Deutschlands ist das Grundgesetz eine gesamtdeutsche Verfassung geworden. Sowohl vor als auch nach dieser Zeit hat es immer wieder Änderungen des Grundgesetzes gegeben. Sie sind Folgen von politischen und gesellschaftlichen Veränderungen sowie von übergeordneten, vor allem europäischen Rechtsentwicklungen und sie sind Ergebnis eines aktiven demokratischen Willensbildungsprozesses in Parlament und Gesellschaft.

Mit den Änderungen des Grundgesetzes im Jahr 2006 wurde die bundesstaatliche Ordnung grundsätzlich reformiert. Die Zuständigkeiten von Bund und Ländern wurden klarer abgegrenzt und die Gesetzgebung dadurch weniger kompliziert und langwierig. Auf europäischer Ebene kann Deutschland durch diese Verfassungsänderung nunmehr schneller und effizienter agieren. Die sogenannte Föderalismusreform bedeutete auch einen wichtigen Schritt für mehr Transparenz. Die Bürgerinnen und Bürger können leichter nachvollziehen, wer für welche Entscheidung politisch Verantwortung trägt. Der Kernbestand des Grundgesetzes ist jedoch bis heute so aktuell wie 1949 und unverändert gültig.

Herzstück der Grundgesetzänderung, die am Freitag vom Bundestag beschlossen werden soll – der sogenannten Föderalismusreform II – ist die sogenannte Schuldenbremse. Im Mittelpunkt steht dabei die Einführung einer neuen gemeinsamen Schuldenregel für Bund und Länder ab dem Haushaltsjahr 2011. Nach dieser sind die Haushalte von Bund und Ländern grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen.

Die Schuldenbremse für Bund und Länder bedeutet einen klaren Kurswechsel: Es soll grundsätzlich das Prinzip des Haushaltsausgleichs gelten. Um konjunkturelle Schwankungen aufzufangen, darf der Staat im Wirtschaftsabschwung Kredite aufnehmen, die er im Aufschwung jedoch wieder entsprechend tilgen muss. Darüber hinaus darf er nur bei Naturkatastrophen und vergleichbaren Sondersituationen, auf die er keinen Einfluss hat, Schulden machen, muss jedoch bereits bei der Kreditaufnahme einen entsprechenden Tilgungsplan vorlegen. Tilgungspflicht wird so zur Voraussetzung einer Kreditaufnahme. Ein Stabilitätsrat mit Frühwarnsystem soll die Schuldenbremse absichern.

Um den Ländern Bremen, Saarland, Schleswig-Holstein, Berlin und Sachsen-Anhalt das Ziel einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen, zu ermöglichen, erhalten diese Länder von 2011 bis 2019 einmalige „Konsolidierungshilfen“. Hier engagiert sich auch der Freistaat Bayern finanziell erheblich. Zusätzlich zur neuen Schuldenregel wird zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen die Einführung eines sog. kooperativen Frühwarnsystems vorgeschlagen. Der neu zu gründende Stabilitätsrat, dem die Finanzminister von Bund und Ländern sowie der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie angehören, soll die Haushaltsführung von Bund und Ländern überwachen und dabei insbesondere auch die Konsolidierungsfortschritte der o.g. fünf Empfängerländer. Dazu wird jährlich die Finanzlage von Bund und Ländern dargestellt und geprüft. Im Falle von Haushaltsnotlagen soll der Stabilitätsrat Sanierungsprogramme vereinbaren.

About author

Verwandte Artikel

(Diese Artikel könnten Sie auch interessieren)

IMG_9953-1024x629

Gelungene Neuausrichtung der Deutschen Minderheit in Kasachstan!

In der Mitte Albert Rau, Bundesbeauftragter Hartmu...

Weiterlesen
IMG_8879 (1024x761)

Potential kleiner deutscher Minderheiten erkennen, nutzen und vernetzen!

Besuch in der Begegnungsstätte des Vereins „Ein...

Weiterlesen
Bundes2016

Koschyk: Öffentliche Schulden sinken weiter – Solide Finanzpolitik der Bundesregierung zeigt Wirkung!

Weniger Schulden, höhere Steuereinnahmen, geringe...

Weiterlesen

There are 0 comments

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert