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Kann das geplante Stipendiengesetz den Handlungsspielraum der Hochschulen erhöhen? Hartmut Koschyk sagt entschieden „Ja“!
15. Mai 2010
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Mit dem geplanten Stipendiengesetz will die christlich-liberale Koalition den Handlungsspielraum der Hochschulen erweitern und ihnen ein Instrument in die Hand geben, um die Vernetzung mit der Wirtschaft zu intensivieren, ihre Profilbildung zu schärfen und leistungsstarke Studierende für sich zu gewinnen.

Ausgangspunkt der Überlegungen war nicht zuletzt, dass der Anteil privater Quellen an den Bildungsausgaben für Hochschulen oder ähnlichen Einrichtungen in Deutschland mit 15 Prozent (2006) weit unterhalb des OECD-Durchschnitts (27,4 Prozent) und weit hinter wichtigen Wettbewerbern wie Japan (67,8 Prozent), USA (66 Prozent) und Korea (76,9 Prozent) liegt.

Anders als etwa im Bereich der beruflichen Bildung ist besonders bei der akademischen Ausbildung privates Engagement in Deutschland bislang kaum ausgeprägt. Nur wenige Studenten erhalten zudem ein Stipendium. Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs ist es deshalb, durch Anreize privates Engagement bei der Finanzierung akademischer Bildung zu wecken und zu fördern. Dabei ist klar, dass nicht jede Hochschule sofort über die entsprechende Infrastruktur zur Einwerbung der Mittel verfügt. Keine Hochschule ist im Übrigen verpflichtet, von den neuen Möglichkeiten Gebrauch zu machen. Wenn auch nicht sogleich von allen Hochschulen für acht Prozent der Studierenden Mittel eingeworben werden können, stärkt das Programm doch jedenfalls die Vernetzung der Hochschulen mit ihrem gesellschaftlichen Umfeld und weckt in der Öffentlichkeit das Bewusstsein dafür, dass Bildung und Ausbildung nicht allein staatliche Aufgaben sind.

Im Bereich der beruflichen Bildung ist es in Deutschland traditionell akzeptiert, dass die Wirtschaft Verantwortung für die Ausbildung ihrer Fachkräfte übernimmt. Warum sollte nicht auch im Bereich der akademischen Ausbildung ein entsprechendes Verantwortungs-bewusstsein begründet und gefördert werden. Immerhin wird nicht zuletzt seit längerem seitens der Wirtschaft ein steigender Bedarf an akademisch ausgebildeten Fachkräften angezeigt.

Auch für Hochschulen in strukturschwachen Gebieten kann das Programm attraktiv sein. Zu bedenken ist, dass der private Stipendienanteil nicht allein von Unternehmen aufgebracht werden muss. Auch Stiftungen, Vereine, Kammern oder ehemalige Absolventen von Hochschulen, die nicht (mehr) unbedingt in der Region ansässig sein müssen, können einen Beitrag leisten. Gerade die „Alumni“ der Hochschulen erhalten so die Chance, ihrer ehemaligen Ausbildungsstätte im Sinne eines akademischen Generationenvertrags „etwas zurückzugeben“ und Verantwortung für Studierende der nächsten Generation zu übernehmen. Nach meiner Beobachtung sind viele ehemalige Absolventen dazu bereit.

Insgesamt soll mit dem Stipendiengesetz der Handlungsspielraum der Hochschulen erweitert und ihnen ein Instrument an die Hand gegeben werden, um die Vernetzung mit der Wirtschaft zu intensivieren, ihre Profilbildung zu schärfen und leistungsstarke Studierende für sich zu gewinnen. Das geplante Stipendiengesetz findet daher meine vollste Unterstützung.

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