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Koschyk: „Trotz Steuermehreinnahmen müssen wir am eingeschlagenen Weg der Haushaltskonsolidierung konsequent festhalten!“
14. Mai 2011
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Vom 10. bis 12. Mai 2011 fand in Fulda auf Einladung des Hessischen Ministeriums der Finanzen die 138. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ statt. Geschätzt wurden die Steuereinnahmen für die Jahre 2011 bis 2015. Die heutige Steuerschätzung aktualisiert den Eckwertebeschluss des Kabinetts zum Bundeshaushalt 2012 und zum Finanzplan bis 2015. Dieser bildet die Grundlage für den Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2012 sowie den neuen Finanzplanzeitraum bis 2015.

Erfreulicherweise hat die deutsche Wirtschaft nach der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise schneller wieder Fahrt aufgenommen, als viele Experten prognostiziert hatten. Dies schlägt sich auch in den öffentlichen Haushalten nieder. Die Steuereinnahmen fließen wieder kräftiger als in den beiden Vorjahren.

Es wird deutlich, dass die gegenüber der jeweils letzten Steuerschätzung von November 2010 erwarteten Mehreinnahmen des Bundes zu einem großen Teil im Eckwertebeschluss und damit in der aktuellen Haushaltsplanung bereits berücksichtigt wurden. Grundlage des Eckwertebeschlusses vom 16. März 2011 sind auch die zu erwartenden Rechtsänderungen. Werden diese Rechtsänderungen auch bei der Steuerschätzung Mai 2011 berücksichtigt, ergeben sich im Vergleich zum Eckwertebeschluss Mehreinnahmen in Höhe von 5,4 Mrd. € im Jahr 2012, 4,5 Mrd. € im Jahr 2013, 5,5 Mrd. € im Jahr 2014 und 6,6 Mrd. € im Jahr 2015.

Wir müssen allerdings berücksichtigen, dass ein großer Teil der nun prognostizierten Steuermehreinnahmen konjunktureller Natur ist. Nach den Vorgaben der neuen Schuldenregel dürfen konjunkturelle Mehreinnahmen nicht zur Finanzierung dauerhafter Ausgaben eingesetzt werden, sondern Bund, Länder und Kommunen müssen konjunkturbedingte Mehr-einnahmen zum Defizitabbau nutzen. Der Bund muss ab 2016 sein strukturelles Defizit auf maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes begrenzen, die Länder müssen bis 2020 ihre strukturelle Verschuldung auf Null abbauen. Um dies zu erreichen, müssen wir den Konsolidierungskurs strikt fortsetzen.

Dies wurde auch von den Finanzministern der Länder auf ihre Jahreskonferenz bestätigt. Ich teile die Auffassung der Länder, dass die Haushaltskonsolidierung nicht zu Lasten anderer Ebenen der bundesstaatlichen Gemeinschaft erreicht werden darf. Den Hinweis der Länder, dass der Bund seine Möglichkeiten zur Einnahmeerzielung zu Lasten der Länder und Kommunen ausschöpft, kann ich allerdings nicht nachvollziehen. Der Bund hat im Gegenteil in den letzten Jahren immer wieder Länder und Kommunen entlastet. Ich verweise exemplarisch nur auf das Konjunkturpaket II, das Steuervereinfachungsgesetz oder die Kosten für die Grundsicherung im Alter hin.

Bund, Länder und Gemeinden stehen jetzt gemeinsam vor der Aufgabe, die erfreuliche Entwicklung der Steuereinnahmen zu nutzen, um die öffentlichen Haushalte dauerhaft tragfähig und solide zu machen.

Die positive wirtschaftliche Entwicklung kann nach den schweren Jahren der Krise gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Die christlich-liberale Koalition hat durch ihr entschlossenes Handeln Deutschland viel schneller aus der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise geführt, als viele erwartet haben. Das spiegelt sich nun auf der Einnahmeseite wieder. Allerdings haben diese Maßnahmen auch zu einer drastischen Erhöhung des Haushaltsdefizits und der Gesamtstaatsverschuldung geführt. Diese gilt es jetzt konsequent und vorrangig zurückzuführen.

Wir müssen am eingeschlagenen Weg der Haushaltskonsolidierung konsequent festhalten und dürfen ihn nicht entschärfen. Durch den Abbau des strukturellen Defizits schaffen wir eine nachhaltige und dauerhafte Haushaltskonsolidierung. Kurzfristige konjunkturelle Entlastungen dürfen wir nicht dazu verwenden, vom Abbau des strukturellen Defizits Abstriche zu machen.

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