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Koschyk: „Pakt für den Euro stellt die Weichen für einen dauerhaft stabilen Euro!“
26. März 2011
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Der Europäische Rat hat in dieser Woche umfassende Maßnahmen zur Stabilität des Euros beschlossen. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat zuvor in ihrer Regierungserklärung im Deutschen Bundestag zum Europäischen Rat für eine begrenzte Vertragsänderung zur Einrichtung eines Europäischen Stabilitätsmechanismus geworben.

Der Europäische Rat will mit diesem Gesamtpaket die europäische Wirtschafts- und Währungsunion stärken. So müssen die Staatsschulden sinken, die Wettbewerbsfähigkeit steigen und ein dauerhafter Stabilitätsmechanismus soll den Euro auf Dauer festigen.

Im Stabilitäts- und Wachstumspakt legen die europäischen Staaten strengere Vorgaben fest, um frühzeitig einem übermäßigem Defizit entgegenzuwirken. Ab sofort wird nicht nur das staatliche Defizit zu Grunde gelegt: Der Schuldenstand wird als gleichwertiges Kriterium dem Defizitziel an die Seite gestellt. Staaten mit einem Schuldenstand, der größer als 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts ist, müssen diesen Überschuss mit fünf Prozent pro Jahr abbauen. Diese strenge Regel betrifft aktuell auch Deutschland.

Der von Deutschland und Frankreich angeregte Pakt für den Euro setzt hingegen auf Strukturreformen in Europa. Die Staats- und Regierungschefs verpflichten sich zukünftig persönlich gegenüber ihren Amtskollegen zu konkreten Maßnahmen in nationaler Verantwortung. Die Ankündigung von Bundeskanzlerin Merkel, den Pakt für den Euro, der zwischen den Staats- und Regierungschefs vereinbart werden soll, in Deutschland bereits mit konkreten Maßnahmen zu unterlegen, ist ein starkes Signal für den Euro und für Europa. Damit wird die Bundesregierung der Führungsrolle Deutschlands in Europa gerecht, gerade auch bei diesem komplexen, aber für Europa und nicht zuletzt für Deutschland zentral wichtigen Zukunftsthema.

Der Pakt für den Euro ist ein wesentlicher Baustein für einen dauerhaft stabilen Euro in der Zukunft. Deutschland konnte beim dauerhaften Euro-Rettungsschirm (ESM) die wichtigsten, zentralen Kernanliegen durchsetzen. So werden Hilfen nur als allerletzte Maßnahme eingesetzt, wenn sie zur Stabilisierung der Eurozone insgesamt notwendig sind. Darüber hinaus müssen die wichtigen Entscheidungen einstimmig erfolgen und die Staaten, denen geholfen wird, müssen strikten Anpassungsprogrammen zustimmen (keine Finanzhilfe ohne Eigenleistung). Dabei werden private Gläubiger einbezogen. Der Schirm soll effektiv 500 Milliarden Euro zur Verfügung haben, um für den Notfall ein tragfähiges Rettungsnetz aufspannen zu können. Deutschland wird sich mit knapp 22 Prozent auch an den 80 Milliarden Euro Direkten Einlagen in den ESM beteiligen. Darüber, wie genau der Kapitalstock aufgebaut wird.

Bundeskanzlerin Merkel betonte in ihrer Regierungserklärung zurecht, dass mit dem Gesamtpaket, das der Europäische Rat in dieser Wochenende beschlossen hat die Lehren aus der Schuldenkrise gezogen werden : „Wir bauen uns ein Rahmenwerk, damit das was in der Vergangenheit passiert ist, nicht wieder passieren kann“, so die Bundeskanzlerin.

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