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Koschyk: Einigung der Koalitionsspitzen von CSU, CDU und SPD ist wichtiger Schritt für die Neuregelung der Förderung erneuerbarer Energien
3. Juni 2016
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Die Spitzen der Koalition von CSU, CDU und SPD haben gestern bei der geplanten Neuregelung der Förderung der erneuerbarer Energien die letzte Hürde aus dem Weg geräumt und man konnte sich auch auf die künftige Förderung von Biomasse-Anlagen einigen. Die Koalitionsspitzen haben letzte Streitpunkte bei der Ökosteuer-Reform und dem Tempo des Ausbaus Erneuerbarer Energien entschärft. Der Gesetzentwurf soll nächste Woche im Kabinett beschlossen, danach im parlamentarischen Verfahren behandelt werden und Anfang 2017 in Kraft treten.

In den ersten drei Jahren soll das geförderte Ausbauvolumen 150 Megawatt betragen, in den darauffolgenden drei Jahren dann noch einmal 200 Megawatt. In diesem Punkt der geplanten Gesetzesnovelle setzte sich die CSU durch. Biogas-Kraftwerke wollte das Wirtschaftsministerium praktisch gar nicht mehr fördern. Die Branche wies zurecht darauf hin, dass ab 2020 deutlich mehr aus der alten Förderung herausfielen, es also einen Abbau geben werde. Bayern, wo rund ein Drittel aller Kraftwerke stehen, setzte sich vehement für die Biomasse ein. Die Einigung ist ein wichtiger Schritt für die Neuregelung der Förderung erneuerbarer Energien. Am Tag zuvor hatten sich bereits Bund und Länder auf die Grundzüge der Novelle geeinigt. Es ist nun im Gesetz verankert, dass und unter welchen grundsätzlichen Bedingungen Biomasseanlagen an Ausschreibungen teilnehmen können. Damit bekommen neue Biomasseanlagen künftig wieder eine verlässliche, wirtschaftliche Perspektive. Bestandsanlagen können sich nach Auslaufen der 20-jährigen Förderung ebenfalls an diesen Ausschreibungen beteiligen und erhalten so die Chance auf die zum Weiterbetrieb erforderliche Anschlussförderung. Das Ausschreibungsvolumen wird aufgrund der Beharrlichkeit Bayerns nahezu verdoppelt: Mit 1.050 MW in den nächsten 6 Jahren bleibt die Biomasse ein fester Bestandteil im künftigen Energiemix.

Der im Koalitionsvertrag für das Jahr 2025 vereinbarte Anteil von 40 bis 45 Prozent Ökostrom am Verbrauch wurde bestätigt. Strittig war jedoch, wie die jährlichen Unterziele dafür aussehen sollten, um den Korridor auch zu treffen.

Die ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbarte Umstellung der Förderung auf Ausschreibungen war jetzt kein großer Streitpunkt mehr. Bisher wurden Betreiber von Wind- oder Solaranlagen auf 20 Jahre feste Abnahmepreise für ihren Strom garantiert. Diese Preise sanken zwar je nach Jahr der Inbetriebnahme – galten dann aber unverändert weiter für 20 Jahre. Das machte Investitionen leicht berechenbar. Jetzt schreibt der Staat Wind- oder Solarparks aus: Wer den niedrigsten Abnahmepreis fordert, erhält den Zuschlag. Bezahlt wird der gegenüber dem Börsenpreis immer noch höhere Tarif weiter über eine Umlage auf die Verbraucher.

Am Tag vor dem Treffen der Koalitionsspitzen hatten sich Bund und Länder in sechsstündigen Verhandlungen auf Eckpunkte für den weiteren Ausbau von Ökostrom in den nächsten Jahren verständigt. Dabei konnte sich die CSU in wesentlichen Punkten durchsetzen.

So wird ein angemessener Anteil am Ausbau der erneuerbaren Energien auch künftig in Bayern stattfinden. Dies ist wichtig für die Wertschöpfung vor Ort und die Akzeptanz der Energiewende in Bayern. Zudem wird der unkontrollierte Ausbau der Windkraft im Norden, der zusätzliche Leitungen nach sich, gestoppt.

Auch soll der Ausbau von Photovoltaik gestärkt werden, wovon auch Bayern profitieren wird. Das Ausschreibungsvolumen für große PV-Anlagen wurde auf 600 MW jährlich erhöht. Bei Freiflächenanlagen können die Länder zudem über eine Öffnungsklausel die bestehende Flächenkulisse moderat erweitern. Die Bedingungen für den „atmenden Deckel“ werden für kleine und mittlere Anlagen, die nicht an Ausschreibungen teilnehmen, verbessert: Bei Unterschreitung des Ausbaukorridors wird die Vergütung durch eine deutlichere Anhebung schneller angepasst.

Der Windkraftausbau in Norddeutschland soll künftig gesteuert und mit dem Netzausbau synchronisiert werden. Das Ausschreibungsvolumen von Windkraft an Land orientiert sich mit einem Bruttozubau von 2.800 (2017 bis 2020). Allerdings wird der Abriss alter Windmühlen nicht zusätzlich ausgeschrieben. Vor allem nach 2020 wird dies eine größere Rolle spielen, wenn Alt-Anlagen aus der 20-Jahre-Förderung laufen. Einmalig sollen die Abnahmepreise für Windstrom zudem ab Juni 2017 um fünf Prozent gekürzt werden. Dies betrifft bereits genehmigte Projekte, die noch nach der alten Förderung ans Netz gehen können.

Auch Windkraft auf See wird auf den vereinbarten Korridor zurückgeführt. Bis 2020 sollten hier Windräder mit einer Leistung von 6500 Megawatt gebaut werden. Da viele Projekte schon in der Umsetzungsphase sind, wird aber mit 7700 Megawatt gerechnet. Ab 2021 sollen nun jährlich 730 Megawatt ausgeschrieben werden, um wie geplant bis 2030 auf insgesamt rund 15.000 Megawatt zu kommen.

Bund und Länder waren sich einig, dass bis zur Umstellung auf Ausschreibungen die unkontrollierte Dynamik durch eine Einmaldegression von 5 % und eine Verschärfung des atmenden Deckels zum 1.6.2017 gebremst wird. Vorzieheffekte bis zur Umstellung auf Ausschreibungen werden damit begrenzt. Die Begrenzung des zulässigen Zubaus in Netzengpassgebieten bedeutet einen dringend notwendigen Systemwechsel beim Ausbau der erneuerbaren Energien: Der Leitungsausbau hat sich nicht mehr nur einseitig nach der Erzeugung auszurichten. Die vorgesehene regionale Steuerung führt stattdessen dazu, dass künftig die Netzsituation bei der Standortwahl zu berücksichtigen ist. Damit wurde eine zentrale Forderung Bayerns aufgegriffen.

Kleine Betreiber können zudem weiter am Ausbau partizipieren. Das Jahresziel von 2500 Megawatt neuer Solarleistung wird bestätigt. Freiflächenanlagen und andere Großprojekte mit 600 Megawatt werden ausgeschrieben. Der Rest soll über kleinere Dachanlagen von Privathäusern oder Gewerbeimmobilien kommen. Im Gesetz wird klargestellt, dass Anlagen bis 750 Kilowatt Leistung nicht ausgeschrieben werden müssen.

Bezahlbare und planbare Strompreise für Wirtschaft und Verbraucher bleiben größte Herausforderung. Bund und Länder waren sich einig, dass die vorgesehene regionale Steuerung zu niedrigeren Systemkosten (Netzausbau, entschädigungslose Abregelung, Redispatch-Maßnahmen) führen wird, was damit auch eine entlastende Wirkung auf die Netzentgelte hat. Die Besondere Ausgleichsregelung sollte um eine Bestimmung ergänzt werden, die verhindert, dass energieintensive Unternehmen, die in den letzten Jahren Energieeffizienzmaßnahmen durchgeführt haben, allein aus diesem Grund ihre Begünstigung verlieren. Aber auch für nicht privilegierte Unternehmen und Verbraucher muss die Strompreisdynamik der vergangenen Jahre durchbrochen werden. Es gilt daher auch weiterhin, ein Gesamtkonzept zur Sicherstellung stabiler, planbarer Strompreise zu erarbeiten.

Die Einigung der Koalitionsspitzen von CSU, CDU und SPD ist ein wichtiger Schritt für die Neuregelung der Förderung erneuerbarer Energien. Im parlamentarischen Verfahren wird sich die CSU auch weiterhin nachhaltig dafür einsetzen, dass beim Ausbau der erneuerbaren Energien den Anliegen der Bevölkerung vor Ort Rechnung getragen wird und die Biomasse auch weiterhin ein fester Bestandteil im künftigen Energiemix bleibt.

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