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Koschyk: Halbierung der Nettokreditaufnahme 2010 ist ein Erfolg hin zu einer nachhaltigen Haushaltsstabilisierung
15. Januar 2011
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Mit einer Nettokreditaufnahme von rund 44 Milliarden Euro als Ist-Ergebnis für 2010 wird fast die Halbierung der ursprünglich geplanten Nettokreditaufnahme (NKA) erreicht. Das ist ein großartiger Erfolg der christlich-liberalen Koalition, aber für uns auch eine Verpflichtung für die kommenden Jahre.

Die „Nettokreditaufnahme“ stellt die zentrale Kennziffer bei Aufstellung und Vollzug des Haushalts dar. Sie entspricht dem Betrag, der zur Finanzierung des jeweiligen Haushaltssaldos am Kapitalmarkt aufzunehmen ist.

Die jährliche Nettokreditaufnahme ist eine zentrale haushaltspolitische Kennziffer, weil sie über die Haushaltsentwicklung informiert, die weitere Entwicklung der Verschuldung des Bundes bestimmt und als Teil der Bruttokreditaufnahme Aufschlüsse über die Kapitalmarktbelastung durch den Haushalt erlaubt.

Mit steigenden Schulden erhöhen sich auch die Zinsausgaben, was wiederum die Spielräume für die Haushalts- und Finanzpolitik einengt. Deshalb wird versucht, die Nettokreditaufnahme möglichst gering zu halten oder sogar den „Schuldenberg“ durch Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung abzubauen.

Die Aufnahme von Krediten bedarf nach Artikel 115 Grundgesetz einer der Höhe nach bestimmten oder bestimmbaren Ermächtigung durch Bundesgesetz. Diese wird in das jährliche Haushaltsgesetz aufgenommen. Die Nettokreditaufnahme darf grundsätzlich die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen nicht überschreiten.

Die vorliegenden zahlen belegen, dass die erfolgreiche Wirtschafts- und Finanzpolitik der Unionsfraktion, sich auch in einer geringeren Neuverschuldung nieder schlägt. CDU und CSU belegen damit eindrucksvoll, dass sie als politische Kraft für eine nachhaltige Haushaltsstabilisierung stehen!

Die Freude über den Erfolg darf aber nicht über die Tatsache hinwegtäuschen, dass auch die Nettokreditaufnahme von 2010 noch auf einem historischen Niveau ist und unsere Handlungsfreiheit für die Zukunft einschränkt. Die Einhaltung der grundgesetzlichen Schuldengrenze hat daher weiterhin höchste Priorität. Dafür müssen wir das strukturelle Defizit schrittweise bis 2016 auf ein Niveau von 0,35 Prozent des Bruttoinnlandproduktes zurückfahren. Das ist noch ein weiter und steiniger Weg, der da vor uns liegt. Mit unveränderter Klarheit muss daher weiterhin gelten: Für Maßnahmen, die entweder auf der Einnahmen- oder auf der Ausgabenseite neue Belastungen mit sich bringen, ist in absehbarer Zeit kein nennenswerter Spielraum vorhanden. Es gilt daher weiterhin das Ziel einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung fest im Blick zu behalten, um die Zukunftsfähigkeit unsers Landes sicher zu stellen sowie einen wichtigen Beitrag für die Stabilität unserer Währung, des EURO zu leisten!

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