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Koschyk: Unterstützung für Kosten der Unterkunft muss auch in unserer Region direkt bei Kommunen ankommen!
6. Mai 2016
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Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble verhandelt aktuell mit den Bundesländern über den Weg, wie der Bund den Kommunen bei den steigenden Sozialausgaben für die Kosten der Unterkunft (KdU) helfen kann.

Unsere Kommunen erfüllen wesentliche Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge: Sie übernehmen einen Teil der Kosten der Unterkunft für Leistungsberechtigte, sie betreiben Bildungs-, Kindertages- und kommunale Sportstätten, finanzieren Bibliotheken und Kultureinrichtungen, bauen Straßen und organisieren nicht zuletzt den Öffentlichen Personennahverkehr.

Die unionsgeführte Bundesregierung hat in den letzten Jahren für die größte finanzielle Entlastung der Kommunen in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland gesorgt. So übernimmt der Bund die Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und entlastet die Kommunen aufwachsend um bis zu 5 Mrd. Euro ab 2018. Zudem hat der Bund einen Sonder-Investitionsfonds mit 3,5 Mrd. Euro für die Kommunen aufgelegt. Insgesamt entlastet die unionsgeführte Bundesregierung die Kommunen bis 2018 um mehr als 25 Mrd. Euro.

Wenn der Bund den Kommunen weiteres Geld zur Verfügung stellt, muss auch definitiv sichergestellt sein, dass die Mittel vor Ort ankommen.

Die Bundesländer fordern eine Entlastung über einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer. Das ist nicht akzeptabel, weil damit eine Förderung nach dem Gießkannenprinzip erfolgt. Entscheidend ist, dass die Mittel zielgerichtet dort ankommen, wo sie auch benötigt werden. Bevor der Bund die Kommunen bei den Kosten der Unterkunft weiter entlastet, müssen zudem verfassungsrechtliche Fragen eindeutig geklärt sein. Der Bund darf nicht quasi aus Versehen in eine Bundesauftragsverwaltung mit schwer abschätzbaren Folgen für die Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende geraten.

Der Bund hat signalisiert, den Kommunen zusätzliche Mittel für die steigenden KdU-Ausgaben zur Verfügung zu stellen. Dafür muss jetzt ein sicherer Übertragungsweg gefunden werden. Eine Spitzabrechnung im Rahmen der KdU-Erstattung ist ein gangbarer Weg. Das bedeutet, dass jeweils ausgerechnet wird, ob die Finanzhilfen ausreichen und wenn nicht, entsprechend entstandene Defizite ausgeglichen werden. Es muss sichergestellt werden, dass das Geld tatsächlich dort ankommt, wo es auch aufgrund der steigenden Zahl anerkannter Asylbewerber benötigt wird.

Mit jedem positiven Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) steigen die Sozialausgaben im Bereich des Arbeitslosengelds II – denn in der Regel sind anerkannte Asylbewerber zunächst arbeitslos. Dies führt zu steigenden Sozialausgaben bei Bund und Kommunen, während die Länder mit jedem anerkannten Asylbewerber finanziell entlastet werden.

Das Misstrauen des Bundes und der Kommunen gegenüber einer unspezifischen Förderung ist nachvollziehbar. Zu oft schon sind Mittel des Bundes, die zur Entlastung der Kommunen gedacht waren, nicht vollständig und zusätzlich vor Ort angekommen. Deswegen dürfen die jetzt bereitgestellten Mittel nicht in die Landeshaushalte fließen und auch in unserer Region muss die Unterstützung für Kosten der Unterkunft direkt bei unseren Kommunen ankommen!

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