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Koschyk: Verbesserung der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen stärkt auch unseren regionalen Wirtschaftsstandort!
12. März 2011
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Viele der nach Deutschland zugewanderten Mitbürgerinnen und Mitbürger und auch viele Deutsche haben im Ausland gute berufliche Qualifikationen und Abschlüsse erworben. Bisher hat aber nur ein Teil der Fachkräfte, die mit Auslandsqualifikationen nach Deutschland und auch in unsere Region kommen, einen Anspruch auf Anerkennung ihrer Berufsabschlüsse und Qualifikationen. Zudem sind die bisherigen Regelungen wenig einheitlich und führen in vielen Fällen zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen. Die Bundesregierung hat daher in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen vorgelegt.

CDU, CSU und FDP wollen erreichen, dass künftig auch in unserer Region für Arbeitgeber und Betriebe nachvollziehbare und bundesweit einheitliche Bewertungen zu den mitgebrachten ausländischen Qualifikationen zur Verfügung stehen. Selbstverständlich müssen sich die Fachkräfte dabei an deutschen Ausbildungs- und Qualitätsstandards messen lassen.

Das Bundesgesetz wird sich nur auf Berufe, die auf Bundesebene geregelt sind, beziehen, also insbesondere auf (akademische) Heilberufe, Pflegeberufe und Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung. Daher sind auch die einzelnen Bundesländer gefordert, da sie für die berufsrechtlichen Regelungen z.B. für Lehrer, Ingenieure, Erzieher und Architekten zuständig sind.

Auch in unserer Region werden Fachkräfte und qualifizierte Arbeitnehmer dringend gesucht und mitgebrachte Berufsabschlüsse müssen daher auf unserem heimischen Arbeitsmarkt verwertbar sein. Ärzte sollen im Krankenhaus arbeiten, nicht im Taxi. Handwerker werden auf der Baustelle gebraucht, nicht auf dem Flur des Arbeitsamtes. Deshalb fordert die bürgerliche Koalition einen Rechtsanspruch auf eine Prüfung der Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsabschlüsse und Qualifikationen.

Es ist vorgesehen, dass die zuständige Behörde innerhalb von drei Monaten entscheiden muss ob eine Gleichwertigkeit des Berufsabschlusses vorliegt. Liegt keine Gleichwertigkeit vor, so soll die zuständige Behörde gleichwohl die vorhandenen Berufsqualifikationen dokumentieren. Der Betroffene kann dann trotzdem entweder über einen Anpassungslehrgang oder eine Eignungsprüfung die förmliche Anerkennung erwerben. Damit eröffnen wir vielen in unsere Region zugewanderten Mitbürgerinnen und Mitbürgern eine neue Lebensperspektive bei uns, tragen zu ihrer Integration bei und gewinnen außerdem noch neue Fachkräfte für unsere heimische Wirtschaft. Eine Verbesserung der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen stärkt auch unseren regionalen Wirtschaftsstandort. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung findet daher meine vollste Unterstützung.

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