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Müssen Brücken in den Arbeitsmarkt gebaut werden? Hartmut Koschyk sagt entschieden „Ja“!
24. April 2010
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Das Bundeskabinett hat eine Verlängerung der Kurzarbeiterregelung, der Reform der Jobcenter und des Beschlusses des Haushaltsausschusses zur Freigabe von weiteren Mitteln zur Eingliederung von Menschen in Arbeit erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische beschlossen und damit weiter Brücken in den Arbeitsmarkt gebaut.
Gestärkt aus der Krise gehen! Dieses große Ziel hat sich die christlich-liberale Koalition gesetzt und dieses Ziel wird von der Union nun mit einem neuerlichen großen Impulspaket für den Arbeitsmarkt weiter verwirklicht. Dabei baut die christlich-liberale Koalition zum einen arbeitsuchenden Menschen stabile Brücken in den Arbeitsmarkt und zum anderen hilft sie der Wirtschaft und den Arbeitnehmern, die Talsohle der Krise ungefährdet zu durchschreiten und Arbeitsplätze nachhaltig zu sichern. Erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik ist somit das Markenzeichen der unionsgeführten Koalition.

Durch das vom Kabinett beschlossene „Beschäftigungchancengesetz“ wird die in der Finanz- und Wirtschaftskrise zur Beschäftigungssicherung so erfolgreich praktizierten Sonderregelungen zur Kurzarbeit bis zum 31. März 2012 verlängert. Die vergangenen Monate haben eindrucksvoll gezeigt, dass Kurzarbeit eine richtige und nachhaltige Antwort auf die Krise ist. Die Kurzarbeit-Regelung der Regierung von Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich als das „Kriseninstrument Nr. 1“ bewährt. Alle anderen Länder in Europa und der Welt beneiden uns darum. Mit dem Kurzarbeitergeld können Unternehmen schwierige Zeiten überstehen, ohne Mitarbeiter entlassen zu müssen. Hunderttausende Arbeitsplätze konnten so gerettet werden, dies zu zwei Dritteln vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen.

Dieses Jahr kann es aber noch keine Entwarnung am Arbeitsmarkt geben. Manche Firmen erreicht die Auswirkung der Krise verzögert. Deshalb wird die christlich-liberale Koalition weiterhin alles tun, damit Menschen nicht ihren Arbeitsplatz und Familien ihre Existenzgrundlage verlieren. In dieser Situation ist es besonders wichtig, ein klares Signal für die Erhaltung der Arbeitsplätze und Planungssicherheit für die Arbeitgeber zu schaffen. Kurzarbeit hilft, damit Menschen ihre Arbeit behalten und eine gute Zukunftsperspektive haben. Und sie hilft, damit die Unternehmen gestärkt aus der Krise hervorgehen und international wettbewerbsfähig bleiben.

Daneben hat die unionsgeführte Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Jobcenter-Reform beschlossen. Die Vermittlung und Betreuung von Langzeitarbeitslosen wird damit ebenso wie die Sicherung des Lebensunterhalts auch künftig aus einer Hand gewährleistet sein. Diese in der Verfassung abgesicherte Lösung bietet die Chance für eine dauerhafte und stabile Organisationsstruktur. Verbesserte und leistungsfähigere Jobcenter bündeln die Kompetenzen und Erfahrungen der Bundesagentur für Arbeit und der Kommunen. Kommunen, die Aufgaben vollständig und eigenverantwortlich wahrnehmen wollen, können nach einheitlichen Eignungskriterien als alleiniger Aufgabenträger zugelassen werden. Mit der Jobcenter-Reform schafft die christlich-liberale Koalition die notwendige Basis für die dringende inhaltliche und organisatorische „Runderneuerung der Grundsicherung“. Die Union macht damit die Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik auch im wichtigen Bereich der Grundsicherung zukunftssicher, praxistauglich und verfassungskonform. Dabei müssen sich alle Grundsicherungsträger künftig im Sinne von mehr Effizienz und Transparenz einem einheitlichen Daten- und Kennzahlenregime unterwerfen. Dadurch können die arbeitsmarktpolitischen Instrumentarien noch passgenauer auf die Bedürfnisse in der Praxis abgestimmt und weiterentwickelt werden, worauf CDU/CSU in den Verhandlungen immer Wert gelegt haben. Schließlich hat Bundesministerin Ursula von der Leyen Eckpunkte zur Verbesserung der zielorientierten Aktivierung und Vermittlung besonderer Personengruppen im SGB II vorgelegt. Mit der in den Eckpunkten verankerten Aktivierungs- und Vermittlungsoffensive sollen vor allem junge Menschen, Alleinerziehende und ältere Menschen erreicht werden.

Gerade das konsequente Fördern, Fordern und Motivieren von arbeitsuchenden Menschen am Anfang ihres Berufslebens wird eine nachhaltige Wirkung für die Betroffenen selbst, aber auch generell für den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft erzielen. Daher unterstütze ich gemeinsam mit meinen Abgeordnetenkollegen von CDU und CSU ausdrücklich die Pläne von Bundesministerin von der Leyen, arbeitsfähigen jungen Menschen bis zu 25 Jahren binnen 6 Wochen entweder ein verbindliches Arbeitsplatz- oder Ausbildungsangebot zu unterbreiten. Für Alleinerziehende sollen besondere Anlaufstellen, besondere Angebote und Unterstützungsnetzwerke geschaffen und die Rahmenbedingungen für die Kinderbetreuung verbessert werden. Für die über 55-Jährigen sollen flächendeckend schon vorhandene Beschäftigungspakte zur gezielten Eingliederung ausgebaut werden. Von diesem breiten arbeitsmarktpolitischen Konzept, das stabile Brücken in den Arbeitsmarkt baut, ist auch der Haushaltsausschuss überzeugt, der weitere finanzielle Mittel in Höhe von 900 Millionen Euro zur Eingliederung in Arbeit freigegeben hat. Alle diese Maßnahmen der Koalition bringen den Arbeitsmarkt voran und zeigen einen zielgerichteten Weg aus der Krise. Das vom Bundeskabinett verabschiedet Impulspaket für den Arbeitsmarkt baut tragfähige Brücken aus der Krise in den Arbeitsmarkt und findet meine vollste Unterstützung.

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