Die Anerkennung von Bildungsleistungen gehört zur Wertschätzung, die jedem Menschen gebührt. Deshalb sollte auch ein Rechtsanspruch auf Prüfung und Bewertung im Ausland erworbener Qualifikationen bestehen. Wer Ingenieur ist, sollte auch eine Chance erhalten, als Ingenieur bei uns arbeiten zu können. Eine der Ausbildung angemessene Tätigkeit darf nicht an fehlender Transparenz des Abschlusses scheitern.
Dies könnten wir uns im Übrigen auch nicht leisten. Im Gegenteil: Wenn wir unseren Wohlstand erhalten wollen, müssen wir alle Qualifikationen nutzen, egal ob diese im In- oder Ausland erworben wurden. Auch in unserer Region gibt es zahlreiche Mitbürgerinnen und Mitbürger, die einen hervorragenden im Ausland erworbenen Studienabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung haben. Dieses ungenutzte Potential an Akademikern Fachkräften in unserer Region sollte unseren heimischen Unternehmen und Betrieben nicht länger versperrt bleiben.
Durch ein Anerkennungsgesetz sollten die bisherigen Verfahren gebündelt und gestrafft werden. Jeder sollte den Anspruch haben, in überschaubarer Frist eine faire Bewertung seiner im Ausland erworbenen Qualifikationen zu erhalten, die er auch als Zugangsberechtigung für berufliche Fortbildung oder als tariflichen Qualifizierungsnachweis verwenden kann.
Potentiale zugewanderter Fachkräfte und Akademiker müssen stärker ausgeschöpft werden. Das heißt: Bestehende bürokratische Hürden, die zum Teil noch nicht gegebene Vergleichbarkeit aller im Ausland erworbener Abschlüsse sowie Informationsdefizite müssen beseitigt werden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion prüft daher, durch ein entsprechendes Anerkennungsgesetz bereits ab dem kommenden Jahr durch ein einheitliches und vereinfachtes Verfahren Klarheit zu schaffen und Nachqualifizierungsangebote zu verbessern. Dies findet meine vollste Unterstützung.
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