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Schafft die Änderung des Fahrpersonalgesetzes und des Güterkraftverkehrsgesetzes günstigere Bedingungen für Busunternehmen und Busfahrer?
29. Mai 2010
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Die christlich-liberale Bundesregierung hat bessere Bedingungen für Busfahrer geschaffen und das Fahrpersonalgesetz und des Güterkraftverkehrsgesetz geändert.

Es wurden wichtige Erleichterungen für das Bus-Gewerbe und die Fahrer auf den Weg gebracht. Busfahrer können jetzt ihre Fahrt- und Ruhezeiten flexibler planen und Busunternehmer wiederum können wettbewerbsfähigere Touren anbieten. Damit geht die Regierung einen wichtigen Schritt, um deutsche Unternehmen auf dem europäischen Markt zu stärken.

Am 1. September 2009 besuchte ich das Busunternehmen „Lochner“ in Mistelgau und wurde auf bürokratisch belastete Vorschriften hingewiesen. Unter Anderem beklagte Firmeninhaber Robert Lochner die Problematik der 12-Tageregelung, die als einschneidende Belastung gesehen wurde. Im April 2007 wurden in Europa neue strengere Vorschriften über die Lenk- und Ruhzeiten für Omnibusfahrer eingeführt. Unter anderem wurde dabei die Sonderregelung abgeschafft, dass Busfahrer an zwölf aufeinander folgenden Tagen fahren dürfen. Seither müssen Busfahrer nach spätestens sechs Tagen eine Ruhezeit von zusammenhängend 24 Stunden einlegen. Ich habe mich daraufhin umgehend an den Vorsitzenden des Nationalen Normenkontrollrates, Dr. Johannes Ludewig, mit der Bitte gewandt, bürokratisch belastete Vorschriften für Busunternehmen zu prüfen.

Umso mehr freut es mich, dass nach Inkrafttreten des Gesetzes ein Busfahrer unter bestimmten Voraussetzungen bei grenzüberschreitenden Touren erst nach 12 Tagen eine Ruhezeit nehmen muss. In den vergangenen drei Jahren war dieser Zeitraum europaweit auf sechs Tage reduziert worden. Die Fahrer waren daher gezwungen, ihre Ruhezeiten häufiger unterwegs und weniger Zuhause bei ihren Familien zu nehmen. Für das Busgewerbe brachte die Sechs-Tage-Regelung massive Einschränkungen. Touristische Angebote gingen zurück. Längere Bus-Urlaubsreisen wurden teurer und damit weniger konkurrenzfähig.

Das neue Gesetz wird von Vertretern des Busgewerbes ausdrücklich begrüßt. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt die Bundesregierung dabei, mit der neuen Regelung zukunftsweisende und zugleich soziale Impulse zu setzen. Im Zuge der europäischen Richtlinie wird auch das deutsche Güterkraftverkehrsgesetz für den grenzüberschreitenden Güterverkehr angepasst. Der Transport zwischen inländischen Standorten wird für ausländische Unternehmen erleichtert (Kabotage). Unternehmer mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat können nach einer internationalen Beförderung innerhalb von sieben Tagen drei sich daran anschließende Kabotagebeförderungen durchführen.

Insgesamt schafft die Änderung des Fahrpersonalgesetzes und des Güterkraftverkehrsgesetzes auch in unserer Region günstigere Bedingungen für Busunternehmen und Busfahrer. Mit der neuen Regelung werden zukunftsweisende und zugleich soziale Impulse gesetzt und sie findet daher meine vollste Unterstützung.

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