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Welche Änderungen des Schwangerschaftskonfliktgesetzes sind notwendig?
12. Mai 2009
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Der Staat ist zum Schutz des Lebens verpflichtet. Dies umfasst insbesondere auch den Schutz ungeborenen Lebens. Die Praxis der Spätabtreibungen zeigt jedoch, dass weitere Maßnahmen nötig sind, um diesem Schutz sachgerecht nachzukommen. Hierzu gehört eine verbesserte und erweiterte Beratung zur Unterstützung und Hilfestellung von Schwangeren in Belastungs- oder Konfliktsituationen, damit diese entlastet werden und die Ungeborenen zugleich besser geschützt werden. Zudem ist dem Beobachtungs- und Nachbesserungsauftrag des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 28. Mai 1993 (BVerfGE 88, 203) nachzukommen.

Der Deutsche Bundestag berät in der 2./3. Lesung abschließend über unterschiedliche Entwürfe eines Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes. Das Schwangerschaftskonfliktgesetz ist die Rechtsgrundlage für das Beratungsangebot, das jeder Frau und jedem Mann bei Fragen zur Verfügung steht, die eine Schwangerschaft oder einen Schwangerschaftskonflikt berühren.

Die Gesetzesentwürfe unterscheiden sich insbesondere darin, ob der Arzt zur Beratung der Schwangeren verpflichtet wird oder ob es keine Beratungspflicht hinsichtlich der möglichen physischen und psychischen Folgen eines Abbruchs und den Methoden des Abbruchs durch den die Indikation feststellenden Arzt gibt.

Ebenso unterscheiden sich die Gesetzesentwürfe darin, ob eine Mindestbedenkzeit zwischen Beratung und schriftlicher Feststellung der Indikation erfolgen soll. Der Gesetzentwurf, der von Hartmut Koschyk unterstützt wird, sieht zum Beispiel eine dreitägige Bedenkzeit zwischen der ärztlichen Beratung und der schriftlichen Feststellung der medizinischen Indikation vor. Davon kann nur abgesehen werden, wenn eine akute Gefahr für Leib oder Leben der Schwangeren besteht.

Auch gibt es unterschiedliche Auffassungen, ob es eine Pflicht zur Aushändigung von Aufklärungsbroschüren der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) durch den Arzt geben soll. Neben einer Ergänzung und Präzisierung des gesetzlichen Auftrags der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sollen auch die Beratungsinhalte der allgemeinen Schwangerschaftsberatung ausgeweitet werden.

Ebenso unterscheiden sich die Gesetzesentwürfe, über die der Deutsche Bundestag abschließend entscheidet, darin, ob eine Geldbuße gezahlt werden soll, wenn der Arzt einer Beratungspflicht nicht nachkommt.

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There is 1 comment

  • Stefan Müller sagt:

    Es ist unbedingt notwendig Spätabtreibungen zu verhindern. Schutz des Lebens bedeutet aber auch das Leben der Mutter zu schützen. In jedem Fall muss der Arzt dazu verpflichtet werden, Frauen über alle Risiken aufzuklären. Nur dann und auch erst mit ein paar Tagen Abstand sollte ein Schwangerschaftsabbruch vorgenommen werden dürfen.

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