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Sollte der Bankensektor seinen Beitrag leisten, um zukünftige Finanzmarktkrisen abzufedern? Hartmut Koschyk sagt entschieden „Ja“!
27. März 2010
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Die christlich-liberale Bundesregierung wird weiterhin konsequent die notwendigen Konsequenzen aus der anhaltenden Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise ziehen und Vorkehrungen zur Vermeidung künftiger Krisen treffen. Die Bundesregierung hat am 24. März daher einen Gesetzentwurf verabschiedet, der Änderungen im Kreditwesengesetz und im Pfandbriefgesetz nach sich zieht. Die wesentlichen Teile des „Gesetzes zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie“ müssen vor dem 31. Dezember 2010 in deutsches Recht umgesetzt werden. Ziel des Vorhabens ist es, krisenhaften Entwicklungen in Zukunft besser vorzubeugen. Die Neuregelungen umfassen insbesondere einheitliche Regelungen für die Anerkennung von hybriden Kapitalbestandteilen als Kernkapital, Begriffsbestimmungen für Verbriefungen sowie Anforderungen an Investoren, die in Verbriefungen investieren wollen, Änderungen der Vorschriften bei Großkrediten, um Konzentrationsrisiken besser erkennen zu können und eine Stärkung der Zusammenarbeit der nationalen Aufsichtsbehörden im europäischen Wirtschaftsraum.

Im nächsten Schritt geht es um die Beteiligung der Banken an den Kosten von Finanzmarktkrisen. Die Kosten für die Bewältigung von Bankenschieflagen können nicht allein dem Steuerzahler aufgebürdet werden. Auch der Bankensektor muss hierzu seinen Beitrag leisten. Das geeignete Instrument dafür ist eine Sonderabgabe, mit der der Bankensektor Vorsorge für künftige Bankenschieflagen zu leisten hat. Bei den mittelständischen Betrieben, die auch im Landkreis Forchheim das Rückgrat unserer heimischen Wirtschaft bilden, stößt eine Bankenabgabe grundsätzlich auf Zustimmung. Bei der Ausgestaltung der Beiträge der Sonderabgabe wird aber nach sachgerechten Kriterien und der Bedeutung der jeweiligen Bank für die Finanzmarktstabilität zu differenzieren sein. D.h. Banken sollen in Abhängigkeit der Höhe ihres systemischen Risikos belastet werden. Dabei weiß sie Bundesregierung, dass Sparkassen und Genossenschaftsbanken zentral für die Kreditversorgung des Mittelstandes sind und weniger ein systemisches Risiko darstellen. Es wird daher genau zu prüfen sein, in welchem Umfang diese Geldinstitute die geplante Abgabe leisten müssen. Gleichzeitig ist auch sicher zu stellen, dass die Höhe der Abgabe, die Leistungsfähigkeit der Banken nicht beeinträchtigt, damit der Bankensektor weiterhin die Aufgabe der gesamtwirtschaftlichen Kreditversorgung erfüllen kann. Die Stabilität des Finanzsektors ist dabei kein Selbstzweck. Vielmehr geht es darum, seine Dienstleistungsfunktion für ein reibungsloses Funktionieren der Realwirtschaft zu gewährleisten. Der Finanzsektor darf in Zukunft die Realwirtschaft nicht mehr „in Haft“ nehmen können. Die neue Bundesregierung hat sich daher auf eine ganze Reihe von Maßnahmen verständigt, um diese Herausforderungen zu meistern. Dabei hat sie sich von grundlegenden Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft wie Haftung und Verantwortung leiten lassen; die zukünftig wieder stärker das Handeln der Finanzmarktakteure bestimmen müssen. Die Bankenabgabe stellt eine richtige Weiche, künftige Finanzkrisen erfolgreich abzuwehren und steht im inhaltlichen Zusammenhang mit dem im Koalitionsvertrag angelegten Vorhaben, Instrumente und Verfahren für die Restrukturierung und geordnete Abwicklung von Banken zu schaffen.

Mit einem Milliarden schweren Rettungsschirm hat die Bundesregierung zahlreiche deutsche Banken auf dem Höhepunkt der Finanzkrise vor dem Zusammenbruch gerettet. Für den Fall, dass die Kreditinstituten noch einmal in eine ähnlich verheerende Lage kommen, will die christlich-liberale Koalition auch durch Restrukturierungsmöglichkeiten und ein eigenes Insolvenzrecht für Banken vorsorgen. Ziel des Gesetzesvorhabens ist es, die für das Funktionieren des Finanzsystems relevanten Teile einer Krisenbank zu stabilisieren und für den Rest der Bank eine geordnete Abwicklung zu ermöglichen. Ein neues Verfahren zur geordneten Restrukturierung systemrelevanter Banken gilt zu Recht als ein Eckpfeiler bei der Errichtung eines stabileren Finanzsystems in der Zukunft.

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