Der überwiegende Teil der europäischen Mitbewerber des deutschen Hotel- und Gastronomiegewerbes erhebt ermäßigte Mehrwertsteuersätze . Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz hat die bürgerliche Koalition aus CDU/CSU und FDP die internationale Wettbewerbsfähigkeit auch des oberfränkischen Hotel- und Gastronomiegewerbes durch eine Absenkung des Umsatzsteuersatzes bei reinen Beherbergungsleistungen von 19 % auf 7 % gestärkt. Die Ermäßigung umfasst sowohl die Umsätze des klassischen Hotelgewerbes als auch kurzfristige Beherbergungen in Pensionen, Fremdenzimmern und vergleichbaren Einrichtungen sowie die kurzfristige Überlassung von Campingflächen. Um hier die Maßnahme zielgenau auf reine Beherbergungsleistungen einzuschränken, sind zusätzliche Leistungen wie etwa die Verpflegung, insbesondere das Frühstück, Telefon, Internet, TV-Nutzung („pay per view“), Minibar, Wellnessangebote, Überlassung von Tagungsräumen, sonstige Pauschalangebote usw. nicht einbezogen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Beherbergung abgegolten sind.
Das Bundeskabinett hat in dieser Woche nun den Entwurf für den Bundeshaushalt 2010 verabschiedet und dabei den Etat für die Tourismusförderung Deutschlands auf 28,33 Millionen Euro aufgestockt.
Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP stärkt damit – neben den bereits beschlossenen ermäßigten Mehrwertsteuersätzen – der Tourismusbranche im sich verschärfenden internationalen Wettbewerb zusätzlich den Rücken und trägt der wachsenden Bedeutung dieses Wirtschaftszweigs Rechnung. Damit das Reiseland Deutschland und damit auch die Fränkische Schweiz, das Fichtelgebirge und die Festspielstadt Bayreuth künftig international punkten können, ist professionelle Auslandswerbung wichtiger denn je. Die Mittel der hierfür zuständigen Deutschen Zentrale für Tourismus (DZT) sollen um ca. 400.000 Euro auf 26,71 Millionen Euro erhöht werden. Die touristische Vermarktung Deutschlands wird nur dann nachhaltig erfolgreich sein, wenn auch die Qualität der beworbenen Dienstleistungen und Produkte stimmt. Die verbleibenden 1,62 Millionen Euro des Tourismusetats sind daher für Aktivitäten zur Leistungssteigerung vorgesehen. Auch hier ist eine Erhöhung um ca. 100.000 Euro vorgesehen.
Die DZT-Bundeszuwendung sind gut investierte Steuermittel, da mit diesen Ausgaben ein Vielfaches an Umsätzen in der Gesamtwirtschaft sowie an Einnahmen der öffentlichen Hand bewirkt werden. Besucher aus dem Ausland bedeuten auch einen wichtigen Kaufkraftimport für Deutschland. Angesichts leicht rückläufiger Zahlen von Besuchern aus dem Ausland ist eine noch intensivere Vermarktung durch die DZT notwendig. Wichtige Konkurrenzländer in der EU geben bereits jetzt deutlich mehr öffentliche Mittel für ihre touristische Vermarktung aus und erhöhen zusätzlich anti-zyklisch ihre Ausgaben. Die Aufstockung des Etats im Bundeshaushalt 2010 für die Tourismusförderung Deutschlands findet daher meine vollste Unterstützung.
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