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Sollten die Adventssonntage weiterhin verkaufsoffen bleiben? Hartmut Koschyk sagt entschieden „Nein“
4. Dezember 2009
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Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil die verkaufsoffenen Adventssonntage in Berlin für verfassungswidrig erklärt.

Ich vertrete den Standpunkt, dass die verkaufsoffenen Adventssonntage in Berlin gegen den im Grundgesetz verankerten Schutz der Sonntagsruhe verstoßen. Das Bundesverfassungsgericht hat sie daher zu Recht für verfassungswidrig erklärt.

Das Karlsruher Gericht hat den besonderen verfassungsrechtlichen Schutz des Sonntags und die kulturellen Grundlagen unserer Gesellschaft gestärkt. Es ist für alle Menschen unabhängig von der Religionszugehörigkeit wichtig, dass es verlässlich einen Tag der Ruhe gibt. Zugleich sollten wir uns wieder stärker auf unsere christlichen und kulturellen Wurzeln besinnen.

Der Mensch ist nicht nur Konsument. Er hat auch religiöse Bedürfnisse und unser Grundgesetz schützt den Sonntag daher auch aus religiösen Gründen. Die Adventszeit ist ein zentraler Bestandteil unserer christlich geprägten europäischen Kultur. Das Karlsruher Urteil hat einen wesentlichen Beitrag zur Bewahrung unsrer christlichen Tradition geleistet und dem klaren Schutzauftrag unserer Verfassung zur Geltung verholfen. Diesen Schutzauftrag hat der gegenwärtige rot-rote Senat in Berlin einfach negiert. Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht unserer christlichen abendländischen Kultur Rechnung getragen hat und religiöse Mindeststandards in ganz Deutschland gelten sollen. Der Sonntag als Tag der Ruhe schafft bewusst Abstand vom Alltag. Er bietet Zeit für eine religiöse Besinnung und den Gottesdienstbesuch in unseren christlichen Kirchen.
Die Menschen brauchen einen Tag in der Woche zum physischen und mentalen Kräfteschöpfen. Die beständig wachsenden Anforderungen unserer Arbeitswelt machen den Sonntag im Interesse der Familien, zur Pflege von Sozialbeziehungen und nicht zuletzt für kirchliche Aktivitäten unverzichtbar. Insbesondere Frauen sind häufig als Arbeitnehmerinnen von verkaufsoffenen Sonntagen betroffen.

Mit seiner Entscheidung setzt das Gericht einer grenzenlosen Kommerzialisierung deutliche Grenzen, nicht nur in Berlin, sondern auch mit Blick auf ganz Detschland!

Bereits jetzt dürfen die Geschäfte in Berlin rund um die Uhr öffnen. Den Sonntag dennoch zu einem regulären Arbeitstag zu erklären, würde für die Betroffenen 24 Stunden, 7 Tage die Woche Arbeitsalltag bedeuten. Unser Grundgesetz gebietet es aber, nicht alle Bereiche unseres menschlichen Zusammenlebens ausnahmslos kommerziellen Aspekten unterzuordnen.

Die noch aus der Weimarer Republik stammende Regelung zur Sonntagsruhe wurde seinerzeit bewusst in unser Grundgesetz übertragen. Sie beruht auf einer historisch und verfassungsrechtlich verankerten christlichen Tradition, die ihre Berechtigung im Schutz der Arbeitnehmer und im Schutz der Familie findet. Das Bundesverfassungsgericht hat hier bewusst und zurecht Pflöcke eingeschlagen.

Siehe auch neuen Podcast zum Thema auf www.koschyk.de „koschyk mittendrin“

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