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Verbesserung der Vergütung für rechtliche Betreuungen / Koschyk: Betreuungsvereine und ihre Mitarbeiter leisten wertvolle Arbeit!
20. Januar 2017
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Die Unionfraktion hat sich in dieser Woche mit der SPD auf eine Anpassung der Vergütung für rechtliche Betreuungen verständigt. In Kürze soll ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, um die Vergütung für rechtliche Betreuungen betreuungsbedürftiger Menschen zu erhöhen.

Das Betreuungsrecht dient dem Schutz und der Unterstützung erwachsener Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können und deshalb auf die unterstützende Hilfe anderer angewiesen sind.

Diese Situation kann nicht nur aufgrund einer Krankheit eintreten, sondern zum Beispiel auch durch einen Unfall, in dessen Folge die betroffene Person ganz oder teilweise handlungsunfähig wird. In diesen Fällen kann die Bestellung eines rechtlichen Betreuers bzw. einer rechtlichen Betreuerin erforderlich sein.

Mit der geplanten Erhöhung der Vergütung für rechtliche Betreuungen betreuungsbedürftiger Menschen reagiert die Bundesregierung insbesondere auf die bedrohliche Situation von Betreuungsvereinen, die neben der Führung eigener Betreuungen vor allem ehrenamtliche Betreuer vermitteln, anleiten und bei ihrer Tätigkeit unterstützen. Zahlreiche Betreuungsvereine befinden sich nach zwölf Jahren ohne Anpassung der Betreuungsvergütung in den roten Zahlen – für uns ein deutliches Signal und höchste Zeit, die finanzielle Ausstattung von Betreuungsvereinen noch in der laufenden Legislaturperiode zu verbessern.

Bereits auf ihrem Bundesparteitag 2014 hat die CDU Deutschlands mit einem Beschluss auf die schwierige Situation vieler dieser Vereine hingewiesen und eine Anpassung der Vergütung gefordert. Eine Verbesserung der Vergütungssätze würde die Betreuungsvereine entlasten und weitere Schließungen und den damit verbundenen Wegfall von langjährig gewachsenen Betreuungsstrukturen verhindern.

Die Änderungen der Betreuervergütung werden zu Mehrkosten in den Justizhaushalten der Länder führen. Wenn Betreuungsvereine verschwinden, wären die Kosten aber noch wesentlich höher, da dann vermehrt Ehrenamtliche durch Berufsbetreuer ersetzt werden müssten.

Betreuungsvereine und ihre Mitarbeiter leisten eine wertvolle Arbeit, die gerade in einer alternden Gesellschaft mit einer zunehmenden Zahl an betreuungsbedürftigen Menschen eine besondere Bedeutung hat.

Eine bessere Finanzausstattung ist also ein wichtiger Schritt, qualitativ hochwertige Betreuung auch in Zukunft gewährleisten zu können.

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