Für Deutschland
Koschyk: „Bürger werden ab heute weiter entlastet!“
1. Juli 2009
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Zum 1. Juli dieses Jahres treten zahlreiche gesetzliche Maßnahmen in Kraft, die den Bürgerinnen und Bürgern zum Teil deutliche Entlastung bringen. Um all diese Entlastungen hat gerade die CSU in der Großen Koalition hart gerungen.

Die zum 1.Juli diesen Jahres in Kraft tretenden Entlastungen im einzelnen:

1. Senkung der Beiträge zur Gesetzlichen Krankenkasse um 0,6 %

Der bundeseinheitliche allgemeine Beitragssatz in der Krankenversicherung sinkt von 15,5 % auf 14,9 %. Damit sinkt der Arbeitgeberanteil auf 7,0 %. Arbeitnehmer zahlen 7,9 % (der Sonderbeitrag von 0,9 % ist weiterhin von den Versicherten zu tragen). Der bundeseinheitliche ermäßigte Beitragssatz zur Krankenversicherung wird ebenso gesenkt und zwar von 14,0 % auf 13,4 %. Die Krankenkassenbeiträge stehen damit wieder auf dem durchschnittlichen Niveau vom Jahresende 2008.Dafür stellt der Bund zusätzliche Bundesmittel in Höhe von 3,2 Mrd. Euro für 2009 und 6,3 Mrd. Euro für 2010 zur Verfügung; der Bundeszuschuss steigt damit im Jahr 2009 auf 7,2 Mrd. Euro, in 2010 auf 11,8 Mrd. Euro. Die Beitragssatzsenkung trägt dazu bei, die Kaufkraft von Arbeitnehmer- und Rentnerhaushalten zu stärken und die Lohnnebenkosten zu entlasten.

2. Rentenanpassung 2009:

Die Renten steigen wie folgt: 2,41 % in den alten Ländern, 3,38 % in den neuen Ländern.So stark sind die Renten im Westen seit 1994 und im Osten seit 1997 nicht mehr gestiegen.Nimmt man die Entlastung von 0,6 %-Punkten bei den Krankenkassenbeiträgen dazu, haben Rentnerinnen und Rentner 2,7 % bzw. 3,7 % und damit insgesamt 5,6 Mrd. Euro mehr zur Verfügung.

3. Umstellung der KfZ-Steuer auf CO2-Ausstoss.

Für alle ab dem 1.7.2009 zugelassenen Neufahrzeuge wird die KfZ-Steuer nicht mehr auf Basis des Hubraums, sondern des CO2-Ausstosses berechnet. Dadurch wird die umweltbewusste Entscheidung für ein emissionsarmes Auto belohnt. Die bereits zugelassenen Kraftfahrzeuge werden weiterhin nach Hubraumgröße besteuert. Eine Schlechterstellung wird folglich vermieden.

4. Kurzarbeitergeld Plus

Künftig können die Sozialversicherungsbeiträge für ab dem 1. Januar 2009 durchgeführte Kurzarbeit ab dem siebten Kalendermonat des Bezugs auf Antrag vollständig von der Bundesagentur für Arbeit erstattet werden. Für die Berechnung des Sechs-Monats-Zeitraums ist es ausreichend, dass Kurzarbeit im Unternehmen durchgeführt wurde. Dabei werden auch Zeiträume vor Inkrafttreten dieser Regelung berücksichtigt. Damit ist eine volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für Zeiten der Kurzarbeit ab Juli 2009 möglich. Die Änderungen gelten befristet bis zum
31. Dezember 2010. Bereits am 5. Juni 2009 ist die Verlängerung der Bezugsfrist von Kurzarbeitergeld
auf maximal 24 Monate in Kraft getreten. Die Regelung gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2009 entsteht.

5. Anhebung der Regelsätze in der Grundsicherung

Die pauschalierte Regelleistung bei Arbeitslosengeld II erhöht sich. Für Kinder zwischen 7 und 14 Jahren wird eine neue Altersstufe eingeführt. Damit wird die Grundsicherung besser an den Bedarf der Heranwachsenden angepasst. Damit betragen die neuen Regelsätze:

359 Euro für Alleinstehende und Alleinerziehende (vorher: 351 Euro)

323 Euro für volljährige Partner (316 Euro) 287 Euro für Kinder ab Beginn des 15. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (281 Euro)

251 Euro für Kinder ab Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (211 Euro)

215 Euro für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (211 Euro)

Zusammen mit den Zuschüssen für Wohnungsmiete und Heizkosten ergeben sich damit z. B. für einen alleinlebenden Kinderlosen 626 Euro statt 618, für ein kinderloses Paar 994 statt 980 Euro. Ein Alleinerziehender mit zwei Kindern im Alter von acht bis 15 Jahren erhält statt 1376 fortan 1433 Euro. (Bundesagentur für Arbeit – Statistik. Weitere Beispiele zu den Transferleistungen und Schonvermögen können im Büro Falk abgerufen werden). Hinzu kommt ein Schulstarterpaket von 100 Euro pro Jahr und schulpflichtigem Kind.

Ab 1. Januar kommenden Jahres tritt zudem das Bürgerentlastungsgesetz in Kraft, das die Bürger um 9,5 Milliarden Euro entlastet. Das ist die größte Steuersenkung dieser Legislaturperiode. Durch die Entschärfung der Zinsschranke, die Erhaltung von Verlustvorträgen bei Sanierungen und die Anhebung der Ist-Besteuerung bei der Umsatzsteuer werden die Unternehmen zudem um mehr als 1,9 Milliarden Euro entlastet. Eine genaue Übersicht über das Bürgerentlastungsgesetz ist Ihnen bereits im Brief von Otto Bernhardt vom 19.6.2009 zugegangen.

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