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Koschyk: Förderung des kulturellen Erbes der Deutschen im östlichen Europa gemäß Paragraf 96 des Bundesvertriebenengesetzes leistet nachhaltigen Beitrag zur kulturellen Identität Deutschlands und Europas
29. April 2016
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Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Frau Staatministerin Prof. Monika Grütters MdB, unterrichtete heute die Abgeordneten des Deutschen Bundestages über die Weiterentwicklung der Konzeption zur Erforschung, Bewahrung, Präsentation und Vermittlung der Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes (Drucksache 18/7730). Die Konzeption, die heute im Deutschen Bundestag vorgestellt wurde, entstand in enger Abstimmung mit mir in meiner Funktion als Beauftragter der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten.

Nach § 96 BVFG haben Bund und Länder den gesetzlichen Auftrag, das Kulturgut der historischen deutschen Ostgebiete und der deutschen Siedlungsgebiete im östlichen Europa im Bewusstsein der Vertriebenen und Flüchtlinge, des gesamten deutschen Volkes und des Auslandes zu erhalten. Zu dieser wichtigen kulturpolitischen Aufgabe gehört die Förderung von Archiven, Museen und Bibliotheken, Wissenschaft und Forschung sowie von Projekten der kulturellen Vermittlung.

Ich stimme mit Staatsministerin Grütters überein, dass die Erinnerung an das kulturelle Erbe der Deutschen im östlichen Europa auch mehr als 70 Jahre nach Kriegsende wachgehalten werden sollte „Je weniger Zeitzeugen es gibt, umso wichtiger wird eine zeitgemäße Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit“, so Staatsministerin Grütters im Deutschen Bundestag. Nach dem Krieg hatten bis zu 14 Millionen Deutsche als Vertriebene und Flüchtlinge ihre Heimat in den einstigen deutschen Ostgebieten verlassen müssen. Angesichts des Zusammenwachsens in der EU müsse die Erinnerungsarbeit verstärkt auf die europäische Integration abzielen, so Staatsministerin Grütters. Dafür sei auch ein „dauerhafter Aufwuchs“ der Förderung nötig.

Nach § 96 BVFG haben Bund und Länder den gesetzlichen Auftrag, das Kulturgut der historischen deutschen Ostgebiete und der deutschen Siedlungsgebiete im östlichen Europa im Bewusstsein der Vertriebenen und Flüchtlinge, des gesamten deutschen Volkes und des Auslandes zu erhalten. Zu dieser wichtigen kulturpolitischen Aufgabe gehört die Förderung von Archiven, Museen und Bibliotheken, Wissenschaft und Forschung sowie von Projekten der kulturellen Vermittlung.

Durch die Weiterentwicklung werden endlich auch die seit dem Epochenjahr 1989/90 verstärkt in die Bundesrepublik Deutschland gekommenen Aussiedler, v.a. aus Polen, Rumänien und den Nachfolgestaaten der früheren Sowjetunion, angemessen in den Blick genommen werden.

Beispielsweise soll das Museum für russlanddeutsche Kulturgeschichte in Detmold, wo private Initiative bereits reiche Früchte hervorgebracht hat, in die Lage versetzt werden, als museale Institution seine Beziehungen in die Ursprungsregionen auszuweiten, sich wissenschaftlich weiter zu vernetzen und seine wachsenden Aufgaben der Bewahrung und der Präsentation russlanddeutscher Kultur und Geschichte in Deutschland wahrzunehmen.

Ebenfalls ist es von großer Bedeutung, dass es bei den Haushaltsberatungen im Herbst 2015 gelungen ist, auch Vorsorge für einen Einstieg in die Bundesförderungen zu treffen. Der gewachsenen Bedeutung der Aussiedler kommt der Bund nunmehr auch mit drei neu geschaffenen Kulturreferenten-Stellen nach, jeweils eine für die Deutschen aus Russland, die Oberschlesier und die Siebenbürger Sachsen.

Auch möchte ich würdigen, dass die in der angestammten verbliebenen Deutschen Minderheiten nunmehr ausdrücklich als Träger deutscher Kultur im östlichen Europa und in den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion sowie als Brückenbauer zwischen Deutschland und ihren Heimatstaaten anerkannt worden sind. Mit der Beauftragten für Kultur und Medien habe ich vereinbart, die Diskussion um etwaige Anknüpfungspunkte und Synergieeffekte zwischen den unterschiedlichen Bundesförderungen zugunsten der deutscher Minderheiten im Ausland, die derzeit in Verantwortung des Bundesministeriums des Innern, des Auswärtigen Amtes und der BKM umgesetzt werden, fortzusetzen.

Als eine der wichtigsten Aufgaben für die Zukunft bleibt die verbesserte Abstimmung und Zusammenarbeit der Selbstorganisationen der Deutschen Minderheiten und der jeweiligen Landsmannschaften der Heimatvertriebenen in der Bundesrepublik Deutschland. Dieses gewaltige Potenzial ist bei weitem noch nicht ausgeschöpft.

Die Förderung des kulturellen Erbes der Deutschen im östlichen Europa gemäß Paragraf 96 des Bundesvertriebenengesetzes leistet einen nachhaltigen Beitrag zur kulturellen Identität Deutschlands und Europas. Es gehört zum Selbstverständnis eines föderalen Staates, dass sich Deutschland, seine Länder und Regionen ihrer historischen Wurzeln und Traditionen vergewissern. Dies schließt die Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa mit ein.

Zur Bundestags-Drucksache 18/7730 „Unterrichtung durch die Bundesregierung Weiterentwicklung der Konzeption zur Erforschung, Bewahrung, Präsentation und Vermittlung der Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes“ gelangen Sie hier.

Zum Plenarprotokoll gelangen Sie in Kürze hier.

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There is 1 comment

  • Heide Roscher sagt:

    Sehr gut. Keine Vertreibung aus Kultur und Geschichte. Die deutsche Kultur in den Vertreibungsgebieten wird entweder geleugnet oder zur eigenen umfunktioniert.
    Heide Roscher
    München
    Zittelstr. 5
    Hitorikerin
    geb. im Sudetenland

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