V.l.n.r.: Bernhard Ziesch (Geschäftsführer Domowina), Maria Michalk MdB, Stephan Kühn MdB, Caren Lay MdB, Marko Suchy (Direktor Stiftung für das Sorbische Volk), Bundesbeauftragter Hartmut Koschyk MdB, David Štatnik (Vorsitzender Domowina), Měto Nowak (Land Brandenburg), Jan Budar (Vorsitzender Stiftungsrat Stiftung für das Sorbische Volk), Judith Walde (stellv. Vorsitzende Domowina), Stanisław Brežan (Freistaat Sachsen), Kito Eller (Domowina), Ulrike Adamsky-Metz (BMI), Ulrike Meffert-Weber (BMI), Inga Stricker (BMI)
In Berlin ist der Beratende Ausschuss für die Angelegenheiten des Sorbischen Volkes zu seiner jährlichen Sitzung zusammengetreten, dem neben Vertretern der Sorben auch Mitglieder des Deutschen Bundestages und der Landesregierungen von Brandenburg und Sachsen angehören. Die Leitung dieses einmal jährlich tagenden Gremiums obliegt qua Amt dem Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Hartmut Koschyk MdB.
Der Vorsitzende der Domowina – Bund Lausitzer Sorben e.V., David Statnik, stellte in seinem Bericht die Weiterentwicklung der Sprachförderung in den beiden Sprachen Nieder- und Obersorbisch in den Mittelpunkt. Dem seit einigen Jahren spürbaren Mangel an qualifizierten, in den jeweiligen Sprachen kompetenten Lehrern müsse durch geeignete Maßnahmen begegnet werden. Um an der rasanten Entwicklung beim Einsatz elektronischer Medien bei den Angeboten zum Erlernen von Sprachen teilzuhaben, werden derzeit die Möglichkeiten für den Aufbau und die Weiterentwicklung von Sprachkorpora für die beiden sorbischen Sprachen ausgelotet, um baldmöglichst über eine Grundlage für die Entwicklung entsprechender Anwendungen zu verfügen.
Nach einem entsprechenden Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages haben Bundesbeauftragter Koschyk und die Vertreter der Sorben die berechtigte Hoffnung, dass die Arbeit der Stiftung für das Sorbische Volk demnächst auf eine auskömmliche Grundlage gestellt wird. Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und den Ländern Brandenburg und Sachsen über ein neues Finanzierungsabkommen wurden bereits aufgenommen.
Weitere Themen waren die nach wie vor bestehenden Defizite im deutschen Namensrecht in Bezug auf die Möglichkeit für sorbische Frauen, dem Familiennamen die traditionellen Endungen anzuhängen, sowie die nicht vorhandene Zweisprachigkeit auf Autobahnschildern im Siedlungsgebiet der Sorben. Bundesbeauftragter Koschyk sicherte den Sorben zu, sich hier für Verbesserungen einzusetzen.
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